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Audi SQ5 im Abgasskandal - LG Hamburg spricht Schadenersatz zu

Audi ist im Abgasskandal erneut bei einem Fahrzeug mit 3-Liter-V6-Turbodieselmotor zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 28. Januar 2021, dass Audi bei einem SQ5 3,0 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (Az.: 328 O 231/20).

Die Klägerin hatte den Audi SQ5 im Februar 2016 gekauft. In dem SUV kommt ein 3-Liter-V6-Turbodieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte vor dem Landgericht Hamburg Erfolg. In dem Audi SQ5 der Klägerin sei mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Fahrzeug sei dadurch mangelhaft und es bestehe die Gefahr, dass ihm die Betriebserlaubnis entzogen wird, führte das Gericht aus.

Wie aus dem Rückruf des KBA ersichtlich sei, komme bei dem Fahrzeug die sog. Aufheizstrategie zum Einsatz. Diese Funktion bewirke, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings sei diese Funktion fast nur aktiv, wenn Bedingen wie im Prüfzyklus NEFZ herrschen. Das führt dazu, dass im realen Straßenverkehr der Stickoxid-Ausstoß steigt. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das LG Hamburg. Audi habe die unzulässige Abschalteinrichtung verschwiegen und sowohl Behörden als auch Kunden getäuscht.

Diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags gewesen, den die Klägerin bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung so nicht abgeschlossen hätte. Sie sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi ihr den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen, entschied das LG Hamburg.

„Die Urteile gegen Audi bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 häufen sich. Es bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Gisevius hat beispielsweise Schadenersatz einem Audi A6 3,0 Liter TDI wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung am Landgericht Ulm durchgesetzt.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.