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Audi SQ5 im Abgasskandal - LG Hamburg spricht Schadenersatz zu

Audi ist im Abgasskandal erneut bei einem Fahrzeug mit 3-Liter-V6-Turbodieselmotor zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 28. Januar 2021, dass Audi bei einem SQ5 3,0 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (Az.: 328 O 231/20).

Die Klägerin hatte den Audi SQ5 im Februar 2016 gekauft. In dem SUV kommt ein 3-Liter-V6-Turbodieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte vor dem Landgericht Hamburg Erfolg. In dem Audi SQ5 der Klägerin sei mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Fahrzeug sei dadurch mangelhaft und es bestehe die Gefahr, dass ihm die Betriebserlaubnis entzogen wird, führte das Gericht aus.

Wie aus dem Rückruf des KBA ersichtlich sei, komme bei dem Fahrzeug die sog. Aufheizstrategie zum Einsatz. Diese Funktion bewirke, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings sei diese Funktion fast nur aktiv, wenn Bedingen wie im Prüfzyklus NEFZ herrschen. Das führt dazu, dass im realen Straßenverkehr der Stickoxid-Ausstoß steigt. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das LG Hamburg. Audi habe die unzulässige Abschalteinrichtung verschwiegen und sowohl Behörden als auch Kunden getäuscht.

Diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags gewesen, den die Klägerin bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung so nicht abgeschlossen hätte. Sie sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi ihr den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen, entschied das LG Hamburg.

„Die Urteile gegen Audi bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 häufen sich. Es bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Gisevius hat beispielsweise Schadenersatz einem Audi A6 3,0 Liter TDI wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung am Landgericht Ulm durchgesetzt.

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