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Audi SQ5 im Abgasskandal - LG Hamburg spricht Schadenersatz zu

Audi ist im Abgasskandal erneut bei einem Fahrzeug mit 3-Liter-V6-Turbodieselmotor zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 28. Januar 2021, dass Audi bei einem SQ5 3,0 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (Az.: 328 O 231/20).

Die Klägerin hatte den Audi SQ5 im Februar 2016 gekauft. In dem SUV kommt ein 3-Liter-V6-Turbodieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte vor dem Landgericht Hamburg Erfolg. In dem Audi SQ5 der Klägerin sei mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Fahrzeug sei dadurch mangelhaft und es bestehe die Gefahr, dass ihm die Betriebserlaubnis entzogen wird, führte das Gericht aus.

Wie aus dem Rückruf des KBA ersichtlich sei, komme bei dem Fahrzeug die sog. Aufheizstrategie zum Einsatz. Diese Funktion bewirke, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings sei diese Funktion fast nur aktiv, wenn Bedingen wie im Prüfzyklus NEFZ herrschen. Das führt dazu, dass im realen Straßenverkehr der Stickoxid-Ausstoß steigt. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das LG Hamburg. Audi habe die unzulässige Abschalteinrichtung verschwiegen und sowohl Behörden als auch Kunden getäuscht.

Diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags gewesen, den die Klägerin bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung so nicht abgeschlossen hätte. Sie sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi ihr den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen, entschied das LG Hamburg.

„Die Urteile gegen Audi bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 häufen sich. Es bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Gisevius hat beispielsweise Schadenersatz einem Audi A6 3,0 Liter TDI wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung am Landgericht Ulm durchgesetzt.

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.