Daimler-Kunden müssen sich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auf weitere Rückrufe einstellen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat verpflichtende Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle und Baureihen angeordnet und am 7. Januar 2020 veröffentlicht. Bei den Fahrzeugen müssen unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. unzulässige Funktionen, die zu einer Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen, entfernt werden. Weltweit sind von dem Rückruf mehr als 150.000 Mercedes-Fahrzeuge betroffen, etwa ein Drittel davon in Deutschland.
Der Rückruf umfasst Modelle der C-Klasse, E-Klasse, M-Klasse und S-Klasse. Betroffen sind auch bestimmte Baureihen der Modelle SLK, CLS oder GLE.
Im Einzelnen hat das KBA am 7. Januar 2020 folgende Rückrufe angeordnet:
- Mercedes SLK, Baujahre 2015 – 2017, Baureihe R172 mit OM651 und der Abgasnorm Euro 6
- Mercedes GLE, Baujahre 2015 – 2018, Baureihe 166
- Mercedes E-Klasse, Baujahre 2013 – 2014, Baureihe 212 mit NAG 3
- Mercedes C-Klasse und S-Klasse, Baujahre 2013 - 2016, Baureihen 205Hybrid, 222Hybrid
- Mercedes E-Klasse, Baujahre 2014 -2016, Baureihe 207
- Mercedes S-Klasse, Baujahre 2016 – 2017, Baureihe 222 4x4
- Mercedes CLS-Klasse und E-Klasse, Baujahre 2015 bis 2018, Baureihen 212 und 218
- Mercedes M-Klasse, Baujahre 2012 bis 2016, Baureihe 166
- Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2016, Baureihe 222 mit NAG2 4x4
- Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2015, Baureihe 222 mit NAG2 4x2
- Mercedes E-Klasse, Baujahre 2012 bis 2014, Baureihe 207 mit NAG2
- Mercedes CLS Klasse und E-Klasse, Baujahre 2014 bis 2016, Baureihen 212 und 218 mit NAG2
Daimler hat Vorwürfe von Abgasmanipulationen immer zurückgewiesen und betont, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet werden. Der Autobauer hält die beanstandeten Funktionen bei der Abgasreinigung für zulässig. Das KBA ist allerdings zu anderen Auffassungen gekommen und hat seit 2018 diverse Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle angeordnet. Dabei müssen die aktuellen Rückrufe nicht die letzten sein.
„Die Rückrufe sind natürlich für Daimler ein Problem, aber besonders für die betroffenen Mercedes-Kunden. Sie werden aufgefordert, ein Software-Update mit ungewissen Folgen für den Motor aufspielen zu lassen. Hinzu kommt der Wertverlust der Fahrzeuge. „Wir sind der Auffassung, dass die betroffenen Fahrzeuge mangelhaft sind und sich der Mangel auch nicht durch ein Software-Update beseitigen lässt. Betroffene Kunden haben daher Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Verschiedene Gerichte teilen diese Auffassung und haben Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadensersatz verurteilt.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.