Offensichtlich haben Benutzer von Mercedes EQV 300 SUVs nicht nur den Ausfall der Antriebseinheit zu fürchten, sondern auch noch mit massiven Problemen beim Austausch des Elektromotors. Im Netz gibt es dokumentierte Probleme mit dem Ausfall der Antriebseinheit beim Mercedes EQV 300 und auch der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte liegt ein erster Fall vor.
Die Antriebseinheit des EQV 300 - bestehend aus Elektromotor, Getriebe und zugehöriger Elektronik - fällt im Extremfall komplett aus. In einem Forum wird ein Beispiel diskutiert: Nach etwa 30.000 km gab es aufgrund eines defekten Antriebsaggregats einen 7-monatigen Werkstattaufenthalt, da das Ersatzteil nicht verfügbar war.
Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius: „Die genaue Ursache für solche Ausfälle ist oft nicht öffentlich dokumentiert, könnten aber mit Produktionsfehlern, Materialermüdung oder Problemen in der Elektronik zusammenhängen. Der uns vorliegende Fall weist erstaunliche Parallelen zum beschriebenen Fall auf.“ Der Rechtsanwalt hält es für vorstellbar, dass der eigentlich für Benziner und Diesel entwickelte SUV nicht wirklich optimal geeignet ist für eine rein elektrische Nutzung. Die langen Ausfallzeiten erklärt sich der Automotive-Anwalt mit den bekannten Lieferproblemen im Bereich der Verfügbarkeit von Elementen der Elektromobilität.
Mercedes zeigt sich laut dem Beitrag in dem Forum zwar in Bezug auf ein Ersatzfahrzeug kulant, kann Betroffenen aber wohl nicht immer ein Elektrofahrzeug bieten. „Das kann angesichts der langen Reparaturdauer nicht Intention der Betroffenen sein kann“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Und wer zahlt? Reparaturen an der Antriebseinheit fallen in der Regel unter die Garantie (2 Jahre oder mehr, je nach Vertrag), aber lange Ausfallzeiten können für gewerbliche Nutzer wie z.B. Shuttle-Dienste hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten. Rechtsanwalt Gisevius: „In extremen Fällen wie dem siebenmonatigen Ausfall können Kunden eine Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Dies ist jedoch oft mit hohen Kosten für eine Nutzungsentschädigung verbunden. Diese wird auf Basis der bereits gefahrenen Kilometer berechnet.“
Diese Wandlungskosten, aber auch der wirtschaftliche Schaden durch Mehrkosten für einen adäquates Ersatzfahrzeug spielen den Herstellern oft in die Karten. Betroffene Autobesitzer sollten daher nur juristisch gut beraten in Auseinandersetzungen gehen, denn neben der Wandlung, also der Rückgabe, kann es auch um den Ausgleich entstandenen Schadens gehen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Mercedes-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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