Rückrufservice

Ausfall der Antriebseinheit beim Mercedes EQV 300

Offensichtlich haben Benutzer von Mercedes EQV 300 nicht nur den Ausfall der Antriebseinheit zu fürchten, sondern auch noch mit massiven Problemen beim Austausch des Elektromotors. Im Netz gibt es dokumentierte Probleme mit dem Ausfall der Antriebseinheit beim Mercedes EQV 300 und auch der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte liegt ein erster Fall vor. 

Die Antriebseinheit des EQV 300 - bestehend aus Elektromotor, Getriebe und zugehöriger Elektronik -  fällt im Extremfall komplett aus. In einem Forum wird ein  Beispiel diskutiert: Nach etwa 30.000 km gab es aufgrund eines defekten Antriebsaggregats einen 7-monatigen  Werkstattaufenthalt,  da das Ersatzteil nicht verfügbar war. 

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius: „Die genaue Ursache für solche Ausfälle ist oft nicht öffentlich dokumentiert, könnten aber mit Produktionsfehlern, Materialermüdung oder Problemen in der Elektronik zusammenhängen. Der uns vorliegende Fall weist erstaunliche Parallelen zum beschriebenen Fall auf.“ Der Rechtsanwalt hält es für vorstellbar, dass der eigentlich für Benziner und Diesel entwickelte SUV nicht wirklich optimal geeignet ist für eine rein elektrische Nutzung. Die langen Ausfallzeiten erklärt sich der Automotive-Anwalt mit den bekannten Lieferproblemen im Bereich der Verfügbarkeit von Elementen der Elektromobilität. 

Mercedes zeigt sich laut dem Beitrag in dem Forum zwar in Bezug auf ein Ersatzfahrzeug kulant, kann Betroffenen aber wohl nicht immer ein Elektrofahrzeug bieten. „Das kann angesichts der langen Reparaturdauer nicht Intention der Betroffenen sein kann“, so Rechtsanwalt Gisevius.  

Und wer zahlt? Reparaturen an der Antriebseinheit fallen in der Regel unter die Garantie (2 Jahre oder mehr, je nach Vertrag), aber lange Ausfallzeiten können für gewerbliche Nutzer wie z.B. Shuttle-Dienste hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten. Rechtsanwalt Gisevius: „In extremen Fällen wie dem siebenmonatigen Ausfall können Kunden eine Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Dies ist jedoch oft mit hohen Kosten für eine Nutzungsentschädigung verbunden.  Diese wird auf Basis der bereits gefahrenen Kilometer berechnet.“ 

Diese Wandlungskosten, aber auch der wirtschaftliche Schaden durch Mehrkosten für einen adäquates Ersatzfahrzeug spielen den Herstellern oft in die Karten. Betroffene Autobesitzer sollten daher nur juristisch gut beraten in Auseinandersetzungen gehen, denn neben der Wandlung, also der Rückgabe, kann es auch um den Ausgleich entstandenen Schadens gehen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Mercedes-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://motorschaden.de/ oder https://bruellmann.de/anwalt-automotive

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Wegen Brandgefahr durch einen möglichen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie muss Ford über 250.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride zurückrufen, davon rund 69.000 in Deutschland. Im August hat Ford mit dem Rückruf unter dem Code 25SC4 begonnen.Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Rückruf unter der Referenznummer 15919R und überwacht die Aktion. Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf Ford Kuga PHEV der Baujahre August 2019 bis März 2026 betroffen. 

Mit steigendem Ölverbrauch fing es an und am Ende hatte der VW 6 einen kapitalen Motorschaden. Reparaturkosten ca. 21.000 Euro. „Ursache für den Motorschaden ist unserer Meinung nach ein Konstruktionsfehler. Wir wollen daher für unseren Mandanten auf Schadenersatz klagen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung des T6-Halters verweigerte zwar zunächst die Deckungszusage, doch damit kam sie beim Landgericht Traunstein nicht durch. Mit Urteil vom 29. September 2026 (Az.

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.