Rückrufservice

Schadenersatz nach Terminalausfall
Schadenersatz nach Terminalausfall

Ausfall Kartenzahlung - Schadenersatz?

Wer in diesen Tagen auf den letzten Drücker tanken will, der sollte Bargeld dabeihaben: Kartenzahlungen sind vielerorts nicht möglich. Neben vielen Tankstellen sind die Filialen von Edeka sowie der Edeka-Tochter Netto betroffen. Nach aktuellen Erkenntnissen müssen auch bei ALDI Nord, Rewe oder Rosssmann die betroffenen Kartenterminals ein Update erfahren - das steht aber wohl derzeit nicht zur Verfügung.

Betroffen sind Kartenterminals des Typs H5000 des Herstellers Verifone, die von den Zahlungsdienstleistern Payone und Concardis genutzt werden. Die Unternehmen haben bestätigt, dass es aktuell Probleme gibt und diese wohl auch noch andauern werden. Die betroffene Hardware und auch die Software stammen vom Unternehmen Verifone und werden in den Vereinigten Staaten produziert. Das Lesegerät H5000 ist das in Deutschland am häufigsten eingesetzte Kartenlesegerät.

Angeblich geht es um ein Problem mit einem abgelaufenen Zertifikat. So stellen es aktuell die meisten ernsthaften Medien dar.  Das Problem tauchte erstmals am 24. Mai auf und war auch bis zum Wochenende darauf nicht gelöst.  Verifone erklärt auf der Firmenhomepage, dass es sich nicht um einen Zertifikatsfehler handelt und auch nicht um ein Sicherheitsleck, sondern ausschließlich um einen Softwarefehler. Dieser kann nur von Technikern vor Ort behoben werden, was es zusätzlich kompliziert macht.

Wer für die entstandenen Schäden verantwortlich gemacht werden kann ist aktuell noch unklar. Klar ist aber, dass es wohl Einnahmeausfälle bei den betroffenen Unternehmen geben wird. Dafür wird jemand gerade stehen müssen - entweder der Zahlungsdienstleister oder der Gerätehersteller.

Zumindest deuten die Hinweis auf ein fehlerhaftes Zertifikat oder einen Softwarefehler daraufhin, dass es wohl um ein technisches und damit wohl auch vermeidbares Problem geht.

Kurzfristig gab es auch Gerüchte, dass Hackerangriffe hinter den Systemausfällen stecken könnten. Das kann aber wohl ausgeschlossen werden.

Auf jeden Fall: Auch Wochen nach den ersten Ausfällen ist das Thema für viele Betroffene noch nicht geklärt, da sich die Zahlungsdiensteanbieter in Sachen Schadenersatz derzeit kaum gesprächsbereit zeigen

Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte steht am Kanzleistandort Stuttgart und deutschlandweit als erfahrene Kanzlei zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zur Verfügung. Die Kanzlei ist Kooperationspartner des Portals kapitalschutz.de und erfahren in der Abwicklung von Massenschadensfällen.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ein Inkasso-Unternehmen muss eine Negativmeldung an die Schufa zurückziehen, da es in der Meldung zwischen Hauptforderung und Nebenforderung nicht eindeutig differenziert habe. Solche Meldungen seien unzulässig, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24).

Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).