Rückrufservice

Schadenersatz nach Terminalausfall
Schadenersatz nach Terminalausfall

Ausfall Kartenzahlung - Schadenersatz?

Wer in diesen Tagen auf den letzten Drücker tanken will, der sollte Bargeld dabeihaben: Kartenzahlungen sind vielerorts nicht möglich. Neben vielen Tankstellen sind die Filialen von Edeka sowie der Edeka-Tochter Netto betroffen. Nach aktuellen Erkenntnissen müssen auch bei ALDI Nord, Rewe oder Rosssmann die betroffenen Kartenterminals ein Update erfahren - das steht aber wohl derzeit nicht zur Verfügung.

Betroffen sind Kartenterminals des Typs H5000 des Herstellers Verifone, die von den Zahlungsdienstleistern Payone und Concardis genutzt werden. Die Unternehmen haben bestätigt, dass es aktuell Probleme gibt und diese wohl auch noch andauern werden. Die betroffene Hardware und auch die Software stammen vom Unternehmen Verifone und werden in den Vereinigten Staaten produziert. Das Lesegerät H5000 ist das in Deutschland am häufigsten eingesetzte Kartenlesegerät.

Angeblich geht es um ein Problem mit einem abgelaufenen Zertifikat. So stellen es aktuell die meisten ernsthaften Medien dar.  Das Problem tauchte erstmals am 24. Mai auf und war auch bis zum Wochenende darauf nicht gelöst.  Verifone erklärt auf der Firmenhomepage, dass es sich nicht um einen Zertifikatsfehler handelt und auch nicht um ein Sicherheitsleck, sondern ausschließlich um einen Softwarefehler. Dieser kann nur von Technikern vor Ort behoben werden, was es zusätzlich kompliziert macht.

Wer für die entstandenen Schäden verantwortlich gemacht werden kann ist aktuell noch unklar. Klar ist aber, dass es wohl Einnahmeausfälle bei den betroffenen Unternehmen geben wird. Dafür wird jemand gerade stehen müssen - entweder der Zahlungsdienstleister oder der Gerätehersteller.

Zumindest deuten die Hinweis auf ein fehlerhaftes Zertifikat oder einen Softwarefehler daraufhin, dass es wohl um ein technisches und damit wohl auch vermeidbares Problem geht.

Kurzfristig gab es auch Gerüchte, dass Hackerangriffe hinter den Systemausfällen stecken könnten. Das kann aber wohl ausgeschlossen werden.

Auf jeden Fall: Auch Wochen nach den ersten Ausfällen ist das Thema für viele Betroffene noch nicht geklärt, da sich die Zahlungsdiensteanbieter in Sachen Schadenersatz derzeit kaum gesprächsbereit zeigen

Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte steht am Kanzleistandort Stuttgart und deutschlandweit als erfahrene Kanzlei zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zur Verfügung. Die Kanzlei ist Kooperationspartner des Portals kapitalschutz.de und erfahren in der Abwicklung von Massenschadensfällen.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet. 

Der Bundesgerichtshof hat die Position der Verbraucher beim Widerruf von Darlehen gestärkt. Mit Urteil vom 21. Oktober 2025 (XI ZR 133/24) machte der BGH deutlich, dass Darlehensverträge, die vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden können. Voraussetzung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben der Bank, z.B. zum effektiven Jahreszins, nicht korrekt oder unvollständig waren.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG am 4. November 2025 eröffnet (Az. 3616 IN 3447/25). Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie es um Ausschüttungen oder Rückzahlungen bestellt ist.

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.