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Autokredit erfolgreich widerrufen - OLG Celle 3 U 47/20

Verbraucher haben nach wie vor gute Möglichkeiten, durch einen Widerruf aus ihrem Darlehensvertrag auszusteigen. Wie schon der BGH im vergangenen Jahr (Az.: XI ZR 525/19) hat nun auch das OLG Celle mit Urteil vom 13. Januar 2021 entschieden, dass der Widerruf eines Darlehens wirksam erfolgt ist, weil der Bank ein Fehler in der Widerrufsbelehrung unterlaufen ist (Az.: 3 U 47/20).

Um den Kauf eines VW Passat zu finanzieren, hatte der Verbraucher in dem zu Grunde liegenden Fall ein Darlehen aufgenommen. In der Widerrufsbelehrung hieß es, dass er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann, wobei die Widerrufsfrist erst beginnt, wenn er alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat.

Im Juni 2019 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag. Obwohl zwischen Vertragsschluss und Widerruf rund drei Jahre lagen, sei der Widerruf wirksam erfolgt, entschied das OLG Celle.

Durch den sog. Kaskadenverweis auf § 492 Abs. 2 BGB sei die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend verständlich. Dies könnte aber noch unschädlich sein, wenn sich die Bank bei der Widerrufsbelehrung an das gesetzliche Muster gehalten hätte. Das war allerdings nicht der Fall: Die Bank hatte den unnötigen Hinweis in die Widerrufsbelehrung aufgenommen, dass der Darlehensnehmer im Falle des Widerrufs auch an die Restschuldversicherung nicht mehr gebunden ist, obwohl der Kläger keine Restschuldversicherung abgeschlossen hatte. Diese zusätzliche Angabe führe dazu, dass die Gesetzlichkeitsfiktion entfallen sei, erklärte das OLG Celle.

Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Widerruf ist wirksam erfolgt. Gegen Übergabe des Fahrzeugs an die Bank  kann der Darlehensnehmer nun die Rückzahlung der bereits gezahlten Darlehensraten abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Bei Kreditverträgen zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs handelt es sich häufig um sog. verbundene Verträge. Das bedeutet, dass nach einem erfolgreichen Widerruf sowohl der Darlehensvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.

„Der Widerruf ist daher gerade in Zeiten von Abgasskandal und drohenden Fahrverboten eine interessante Möglichkeit aus dem Kaufvertrag auszusteigen und das Fahrzeug abzugeben. Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind zahlreichen Banken unterlaufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal, Bank- und Kapitalanlagerecht

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