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Rund 3500 deutsche Apotheken nehmen die Dienstleistungen des Factoring-Unternehmens AVP in Anspruch. Nachdem die Zahlungen immer schleppender überwiesen wurden übernahm die Finanzdienstleistungs-Aufsicht Bafin die Kontrolle. Dem eingesetzten Geschäftsführer blieb nichts anderes übrig, als umgehend die Zahlungsunfähigkeit anzumelden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft derzeit, ob Untersuchungen aufgenommen werden.

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Aktuelle News


Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Insolvenzverfahren über die AvP Deutschland GmbH am 1. November 2020 regulär eröffnet (Az.: 502 IN 96/20). Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet für die Gläubiger, dass sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden können.

Die Insolvenz des Rezept-Abrechners AvP reißt bei vielen Apotheken ein tiefes Loch in die Kasse. Sie sollten jetzt dringend prüfen, ob sie Aussonderungsrechte geltend machen können
Aktuelles

Factoring-Unternehmen wie AVP machen Ansprüche von Apotheken gegenüber den Krankenkassen geltend und sorgen so dafür, dass ihre Kunden immer liquide bleiben und nicht Forderungen hinterherrennen müssen. Rund 3500 Apotheken vertrauten bislang dem Dienstleister AVP - Aber: Das Geld wurde in den letzten Wochen immer schleppender überwiesen. Nun ist das Unternehmen insolvent. Die Bafin  Bafin hat die Kontrolle übernommen.
Aktuelles

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Die DEGAG (Deutsche Grundbesitz Holding AG) und ihre Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 28. Januar 2025 Insolvenz angemeldet, wie das Handelsblatt berichtet. Demnach seien auch zwei weitere Insolvenzverträge für verbundene Gesellschaften in Vorbereitung. Gut möglich, dass es sich bei den Gesellschaften um die Degag Kapital GmbH und die Degag Wi8 GmbH handelt. Für die Anleger ist damit klar, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.