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Rund 3500 deutsche Apotheken nehmen die Dienstleistungen des Factoring-Unternehmens AVP in Anspruch. Nachdem die Zahlungen immer schleppender überwiesen wurden übernahm die Finanzdienstleistungs-Aufsicht Bafin die Kontrolle. Dem eingesetzten Geschäftsführer blieb nichts anderes übrig, als umgehend die Zahlungsunfähigkeit anzumelden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft derzeit, ob Untersuchungen aufgenommen werden.

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Aktuelle News


Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Insolvenzverfahren über die AvP Deutschland GmbH am 1. November 2020 regulär eröffnet (Az.: 502 IN 96/20). Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet für die Gläubiger, dass sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden können.

Die Insolvenz des Rezept-Abrechners AvP reißt bei vielen Apotheken ein tiefes Loch in die Kasse. Sie sollten jetzt dringend prüfen, ob sie Aussonderungsrechte geltend machen können
Aktuelles

Factoring-Unternehmen wie AVP machen Ansprüche von Apotheken gegenüber den Krankenkassen geltend und sorgen so dafür, dass ihre Kunden immer liquide bleiben und nicht Forderungen hinterherrennen müssen. Rund 3500 Apotheken vertrauten bislang dem Dienstleister AVP - Aber: Das Geld wurde in den letzten Wochen immer schleppender überwiesen. Nun ist das Unternehmen insolvent. Die Bafin  Bafin hat die Kontrolle übernommen.
Aktuelles

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.