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Axa Krankenversicherung - Beitragserhöhung unwirksam

Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2021 sind nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 17. November 2022 unwirksam (Az.: 3 O 290/21). Entsprechend muss die Axa die zu viel gezahlten Beiträge der Klägerin erstatten.

Die Klägerin war bei der Axa im Standardtarif (STN) privat krankenversichert. Zum Juli 2021 erhöhte die Axa die Beiträge in diesem Tarif und hatte diese Prämienanpassung einige Wochen zuvor durch Mitteilungsschreiben an die Versicherungsnehmer angekündigt.

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind nur dann wirksam, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet. Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 16. Dezember 2020 klargestellt, dass der Versicherer dazu darstellen muss, welche Rechnungsgrundlage – die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit – sich nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass die Beitragserhöhung erforderlich ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Diesen Ansprüchen genügen die Begründungen der Krankenversicherungen oftmals nicht, so dass die Erhöhungen unwirksam sind und die Versicherungsnehmer die überhöhten Beiträge zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So war es auch in diesem Fall. Das LG Koblenz hält die Begründung der Axa für unzureichend, da sie keine konkreten Informationen beinhalte, warum die Beitragserhöhung notwendig ist. Die Anpassung sei daher unwirksam und die Klägerin habe Anspruch auf Erstattung der überhöhten Beiträge.

Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung sind schon mehrfach von Gerichten für unwirksam erklärt worden. Auch die Begründungen anderer privater Krankenversicherungen für Prämienanpassungen erfüllen häufig die gesetzlichen Anforderungen nicht. Versicherungsnehmer können daher prüfen lassen, ob die Beitragserhöhungen ihrer PKV wirksam erfolgt sind oder ob sie Geld von ihrem Versicherer zurückverlangen können. „Dabei ist zu bedenken, dass sich Beitragserhöhungen immer auch auf die Folgejahre auswirken. Ist die Erhöhung unwirksam, haben betroffene Krankenversicherte möglicherweise über Jahre zu hohe Beiträge gezahlt, die sie zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Seifert.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).