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B4H Brennstoffzelle4Home GmbH - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.

Die B4H Brennstoffzelle4Home mit Sitz in Guben in der Nähe von Berlin bietet seit 2015 nachhaltige Energiesysteme an und vertreibt u.a. unter dem Markennamen VISSOLAR Wärmepumpen und andere Systeme für eine klimafreundliche Energieversorgung.

Das Geschäft mit Wärmepumpen und nachhaltigen Energiesystemen sollte heutzutage gut laufen, könnte man meinen. Doch die weitreichende Umstellung bei der Förderpraxis für Wärmepumpen habe die B4H in eine schwierige wirtschaftliche Lage im Hinblick auf die Liquidität gebracht, teilte das Unternehmen in einer Ad-hoc-Meldung mit. Die Umstellungen der Förderbedingungen hätte bei vielen Verbrauchern für Verunsicherung gesorgt. Insgesamt halte die Entwicklung viele Hauseigentümer vom Kauf einer Wärmepumpe ab, so dass das Neugeschäft nahezu zum Erliegen gekommen sei, teilte die B4H mit. Der Geschäftsbetrieb werde bis auf weiteres fortgesetzt.

Erst 2023 hatte die B4H eine Anleihe (Vissolar-Anleihe) mit einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN: DE000A351N89 / WKN: A351N8). Anleger haben bislang rund 4,5 Millionen Euro investiert. Dabei ist die Anleihe mit 9 Prozent jährlich verzinst. Die Zinszahlungen sollten halbjährlich jeweils zum 25. Februar und 25. August erfolgen. Im August 2028 sollte die Anleihe zurückgezahlt werden.

Nach der Insolvenz müssen die Anleger jedoch befürchten, dass es zu keinen Zins- und Rückzahlungen kommt. Ihr investiertes Geld steht im Feuer. Forderungen beim Insolvenzverwalter können erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist.

„Um finanzielle Verluste abzuwehren, können Anleger aber auch jetzt schon prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Schadenersatzansprüche können bspw. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. „Sind die Anlageberater ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anleihe-Anlegern für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.