Rückrufservice

BaFin: Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft legt Verkaufsprospekt nicht vor

Anleger der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft mussten in den vergangene Wochen schon reichlich schlechte Nachrichten verkraften. So sollen fällige Zinszahlungen ausgebeblieben und die Genossenschaft nicht mehr erreichbar sein. Die Mitteilung der BaFin, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft für ihre Vermögensanlagen nicht den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt hat, dürfte die Sorgenfalten bei den Anlegern nicht kleiner werden lassen.

Wie die BaFin am 9. September 2024 mitteilte, hat sie Anhaltspunkte dafür, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft in Deutschland die Vermögensanlagen öffentlich anbietet, ohne der Finanzaufsicht den dafür erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. Konkret handelt es sich dabei nach Angaben der BaFin um die Vermögensanlagen Agrarvis Timber Capital I/II/III eG mit den Bezeichnungen „Waldportfolio“ und „Geschäftsanteile Agrarvis Timber Capital III“.

Das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen ist in Deutschland nur erlaubt, wenn der BaFin ein Verkaufsprospekt vorgelegt wurde und dieser von der Finanzaufsicht genehmigt wurde. Dabei prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlichen Mindestangaben enthält und verständlich formuliert ist.

Über die Gründe, warum die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft die Prospekte offenbar nicht vorgelegt hat, kann nur spekuliert werden. „Die Befürchtungen der Anleger, dass sie keine Zahlungen mehr erhalten, dürften dadurch aber nicht kleiner werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Umso wichtiger ist es für die Mitglieder der Genossenschaft, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Forderungen können gegen die Verantwortlichen der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft bestehen, aber auch gegen die Anlageberater und -vermittler.

Anlageberater und Anlagevermittler müssen die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären. Zudem müssen sie auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen. Fehlt es ihnen dazu an den notwendigen Informationen, müssen sie dies gegenüber dem Anleger offenlegen. „Sind die Anageberater bzw. -vermittler ihren Pflichten nicht ausreichend nachgekommen, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Agrarvis-Anlegern für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Kunden der Targobank geraten derzeit wieder ins Visier von Cyber-Kriminellen. In vermeintlichen Mails der Bank werden sie aufgefordert, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Die Mail ist nichts anderes als ein Betrugsversuch, um an die sensiblen Bankdaten der Opfer heranzukommen.

Die insolventen Degag-Gesellschaften befinden sich offenbar tief in den roten Zahlen. Für die Anleger schwinden die Hoffnungen auf eine ordentliche Insolvenzquote.

Kurs der Worldline-Aktie bricht nach Medienveröffentlichungen ein. Staatsanwaltschaft ermittelt in Belgien wegen Verdachts der Geldwäsche. Ansprüche der Anleger.

Die el origen food GmbH möchte die Anleihebedingungen ändern. So soll die Laufzeit um vier Jahre verlängert und ein Nachrang vereinbart werden. Anleger sollen bei einer Abstimmung ohne Versammlung vom 8. bis 10. Juli 2025 über die geplanten Änderungen entscheiden.

Turbo-Zertifikate sind riskante Geldanlagen. Die BaFin plant daher den Handel mit Turbo-Zertifikaten für Kleinanleger zu beschränken. Das gab die Finanzaufsicht am 21. Mai 2025 bekannt. Demnach soll die Vermarktung, der Vertrieb und Verkauf von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger in Deutschland nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.