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BaFin Anordung - Wohnwelt Invest GmbH muss Anlegern investiertes Geld zurückzahlen

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Wohnwelt Invest GmbH aufgegeben, ihr Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Damit ist die Wohnwelt Invest GmbH verpflichtet, die von den Anlegern angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Zur Begründing führt die BaFin aus, dass die Gesellschaft in erheblichem Umfang Gelder von Anlegern auf Grundlage von Darlehensverträgen angenommen hat. Damit habe sie das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht betrieben und gegen das Kreditwesengesetz verstoßen. Konsequenz ist, dass das unerlaubte Einlagengeschäft eingestellt und abgewickelt werden muss und die Anleger ihr investiertes Geld unverzüglich zurückerhalten müssen. Der Bescheid der BaFin ist bereits bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Einzahlungen und Rückzahlungen sollen bei der Wohnwelt Invest über einen Treuhänder erfolgen, wie die Gesellschaft auf ihrer Webseite erklärt. Die Gesellschaft warb außerdem mit der vollständigen Besicherung des investierten Kapitals und der zu zahlenden Zinsen. „Dennoch sollten die Anleger jetzt genau darauf achten, ob die Rückzahlung ihres investierten Geldes zeitnah erfolgt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Es bleibt abzuwarten, ob die Wohnwelt Invest das Geld der Anleger werthaltig genug angelegt hat und über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die angenommenen Gelder zurückzuzahlen. Im schlimmsten Fall könnte sogar die Insolvenz der Gesellschaft drohen. Dann wären die Anlegergelder extrem gefährdet. „Da die Wohnwelt Invest das Einlagengeschäft offensichtlich ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben hat, besteht anders als bei Banken auch keine Einlagensicherung“, so Rechtsanwalt Seifert.

Sollte es zu Verzögerungen bei der Rückzahlung des investierten Geldes kommen, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Dazu kann auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gehören. Forderungen können sowohl gegen die Gesellschaft wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz entstanden sein als auch gegen die Anlageberater und Anlagevermittler, die die Anleger über die Risiken hätten aufklären und auch das Geschäftsmodell hätten prüfen müssen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Wohnwelt Invest GmbH eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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