Die Finanzaufsicht BaFin hat der DFS – Asset Management GmbH mit Bescheid vom 26. Februar 2026 die sofortige Einstellung und Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Das bedeutet u.a., dass die Gesellschaft die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen muss.
„Sollte es bei den Rückzahlungen zu Verzögerungen kommen oder kann die DFS - Asset Management die Zahlungen nicht leisten, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um drohenden finanziellen Schäden vorzubeugen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BaFin: Einlagengeschäft muss eingestellt und abgewickelt werden
Nach Angaben der BaFin hat die DFS – Asset Management GmbH, die auch unter dem Namen DFS – Die Finanzstrategen bekannt ist, auf der Grundlage von Verträgen über die Zeichnung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen Gelder von den Anlegern angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren. Allerdings war der Rückzahlungsanspruch nicht verbrieft. „Rechtlich liegt damit kein Wertpapier, sondern eine Einlage vor“, so Rechtsanwalt Seifert. Das bedeutet, dass die DFS - Asset Management Bankgeschäfte betrieben hat, für die sie eine Erlaubnis der BaFin benötigt hätte. Da sie diese Genehmigung nicht hatte, hat die Finanzaufsicht die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben.
Die DFS – Asset Management hat verschiedene Serien von Inhaber-Teilschuldverschreibungen aufgelegt. Der BaFin-Bescheid betrifft die Serien 2021-2026, 2022-2027, 2023-2028, 2024-2029, 2025-2030, 2020-2021, 2021-2022, 2022-2023, 2023-2024, 2024-2025, T2023-2028, T2024-2029 und T2025-2030.
BaFin schaltete sich schon 2025 ein
Bank- und Kapitalanlagerecht
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Es ist nicht das erste Mal, dass sich die BaFin bei Geschäften der DFS – Asset Management GmbH, die ihren Sitz früher in Mannheim und inzwischen in München hat, einschaltet. Schon im Juli 2025 hatte die Finanzaufsicht der Gesellschaft aufgegeben, ihr Finanztransfergeschäft einzustellen, da sie nicht über die nötige Erlaubnis verfügte.
Nur wenige Monate später, muss die Gesellschaft mangels Genehmigung ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln. „Ob dahinter Zufall oder Methode steckt, ist Spekulation. Anleger sollten aber auf jeden Fall aufmerksam sein und darauf achten, dass sie ihr investiertes Geld in Kürze zurückerhalten“, so Rechtsanwalt Seifert. Da die DFS – Asset Management keine Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft hatte, hat sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen. Folge ist, dass die geschlossenen Verträge über die Teilschuldverschreibungen nichtig sind und die Anleger ihr investiertes Geld zurückfordern können.
Mögliche Schadenersatzansprüche der Anleger
Ob die Gesellschaft ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung auch nachkommen kann, muss sich zeigen. Sollte das nicht der Fall sein und die Zahlungen ausbleiben, kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden. Ansprüche können sich sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen Anlageberater und -vermittler richten. Diese sind verpflichtet, die Anleger über bestehende Risiken aufzuklären und das zugrunde liegende Geschäftsmodell sorgfältig zu prüfen. Ist die Aufklärung ausgeblieben, können Schadenersatzansprüche entstanden sein.
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