Rückrufservice

Bafin warnt: Fehlender Verkaufsprospekt bei Smarter Habitat GmbH & Co. KG

Die BaFin hat mit Mitteilung vom 25. März 2025 vor der Smarter Habitat GmbH & Co. KG gewarnt. Die Finanzaufsicht hat Anhaltspunkte dafür, dass die Smarter Habitat die Vermögensanlage „ecoHAB“ öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. Das ist in Deutschland verboten. 

Die Smarter Habitat GmbH & Co. KG wirbt auf ihrer Homepage für die Schaffung von ökologischen und bezahlbaren Wohnraum. Dies soll mit dem auf Pflanzen basierenden und nachhaltigen  Baustoff „ecoHAB“ gelingen. Damit werde dazu beigetragen, „dass eines der drängendsten Probleme auf dieser Erde gelöst werden kann“, gibt die Gesellschaft auf ihrer Webseite an. Anlegern bot die Smarter Habitat an, sich über Kommanditbeteiligungen oder Nachrangdarlehen zu beteiligen. 

Allerdings legte die Gesellschaft offenbar nicht den erforderlichen Verkaufsprospekt für die Geldanlagen vor. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen aber nur dann öffentlich angeboten werden, wenn die BaFin den erforderlichen Verkaufsprospekt genehmigt hat. Die Finanzaufsicht prüft, ob der Prospekt die notwendigen Mindestangaben enthält und diese klar und verständlich formuliert sind. Dazu gehören alle Aspekte, die für eine Anlagenentscheidung wesentlich sind oder sein können. Das schließt die Aufklärung über die bestehenden Risiken bei einer Beteiligung an der Geldanlage ein.

„Für Anleger sollte es daher immer ein Warnzeichen sein, wenn ein Emittent den erforderliche Prospekt nicht vorlegt. Über die Gründe kann zwar nur spekuliert werden, aber möglicherweise sollen Anleger so über bestehende Risiken oder zu erwartende Renditen getäuscht werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die BaFin prüft zwar nur, ob der Prospekt die notwendigen Angaben enthält und nicht deren Richtigkeit. Die Prospektverantwortlichen haften aber dafür, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Legen sie den erforderlichen Prospekt nicht vor, verstoßen sie gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Für die Anleger kann das ein Hinweis darauf sein, dass das Angebot nicht seriös ist. Sie können dann aber ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Bei einem Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz kann z.B. die die Rückabwicklung des Vertrags in Betracht kommen“, so Rechtsanwalt Seifert. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Smarter Habitat GmbH & Co. KG eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen an. Sprechen Sie uns an!

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Kunden der Targobank geraten derzeit wieder ins Visier von Cyber-Kriminellen. In vermeintlichen Mails der Bank werden sie aufgefordert, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Die Mail ist nichts anderes als ein Betrugsversuch, um an die sensiblen Bankdaten der Opfer heranzukommen.

Die insolventen Degag-Gesellschaften befinden sich offenbar tief in den roten Zahlen. Für die Anleger schwinden die Hoffnungen auf eine ordentliche Insolvenzquote.

Kurs der Worldline-Aktie bricht nach Medienveröffentlichungen ein. Staatsanwaltschaft ermittelt in Belgien wegen Verdachts der Geldwäsche. Ansprüche der Anleger.

Die el origen food GmbH möchte die Anleihebedingungen ändern. So soll die Laufzeit um vier Jahre verlängert und ein Nachrang vereinbart werden. Anleger sollen bei einer Abstimmung ohne Versammlung vom 8. bis 10. Juli 2025 über die geplanten Änderungen entscheiden.

Turbo-Zertifikate sind riskante Geldanlagen. Die BaFin plant daher den Handel mit Turbo-Zertifikaten für Kleinanleger zu beschränken. Das gab die Finanzaufsicht am 21. Mai 2025 bekannt. Demnach soll die Vermarktung, der Vertrieb und Verkauf von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger in Deutschland nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.