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Bafin warnt vor zinsava - was können Anleger tun?

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. März 2026 ausdrücklich vor der Webseite zinsava(.)com gewarnt. Grund ist, dass die Betreiber der Webseite offenbar Festgeldanlagen anbieten, ohne über die dafür zwingend erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

„Bei Kunden, die über die Plattform bereits Geld angelegt haben, sollten jetzt die Alarmglocken schrillen. Sie müssen den Verlust ihres investieren Kapitals befürchten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

 

Bankgeschäfte ohne notwendige Genehmigung

 

Denn die BaFin veröffentlicht derartige Warnungen nicht ohne Grund. Auslöser ist, dass Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland nicht ohne Erlaubnis der BaFin angeboten werden dürfen. Über eine solche Erlaubnis haben die Betreiber der Webseite zinsava(.)com offenbar nicht verfügt. Wobei das kein Einzelfall ist. Immer wieder bieten Unternehmen ihre Leistungen ohne die notwendige Erlaubnis an. „Leider stehen oft betrügerische Absichten dahinter“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Erhebliches Risiko für Anleger

 

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Bankgeschäfte ohne Erlaubnis der BaFin anzubieten, ist nicht einfach nur ein Kavaliersdelikt. Es bedeutet, dass die Unternehmen nicht der staatlichen Aufsicht unterliegen und kein Einlagenschutz für das Geld der Kunden besteht. Für Anleger bedeutet das, dass ihr investiertes Kapital erheblichen Risiken ausgesetzt ist bis hin zum Totalverlust.

Häufig werben solche Unternehmen mit vermeintlich sicheren Festgeldangeboten und attraktiven Zinsen und versuchen so ihre Opfer anzulocken. Dabei geben sich die Unternehmen einen seriösen und professionellen Anstrich. Hat der Kunde angebissen, wird er aufgefordert Geld einzuzahlen. Auf Auszahlungen wartet er im Gegenzug oft vergeblich und das Unternehmen bricht den Kontakt häufig ab. Auch die Webseite zinsava(.)com ist offenbar nicht mehr zu erreichen.

 

Ansprüche der Anleger

 

Werden solche Bank- und Finanzgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten, liegt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor. „Das hätte zur Folge, dass die geschlossenen Verträge nichtig sind und die Anleger ihr Geld zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Seifert. 

Betroffene Anleger der Plattform zinsava sollten nach der Bafin-Warnung ihre Zahlungen unverzüglich einstellen und Kontoauszüge, Überweisungsbelege sowie Kommunikationsverläufe sorgfältig sichern. Darüber hinaus sollte frühzeitig geprüft werden, ob zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und / oder strafrechtliche Schritte in Betracht kommen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern, die über die Plattform zinsava Geld angelegt haben, eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

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Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.