Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. März 2026 ausdrücklich vor der Webseite zinsava(.)com gewarnt. Grund ist, dass die Betreiber der Webseite offenbar Festgeldanlagen anbieten, ohne über die dafür zwingend erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
„Bei Kunden, die über die Plattform bereits Geld angelegt haben, sollten jetzt die Alarmglocken schrillen. Sie müssen den Verlust ihres investieren Kapitals befürchten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Bankgeschäfte ohne notwendige Genehmigung
Denn die BaFin veröffentlicht derartige Warnungen nicht ohne Grund. Auslöser ist, dass Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland nicht ohne Erlaubnis der BaFin angeboten werden dürfen. Über eine solche Erlaubnis haben die Betreiber der Webseite zinsava(.)com offenbar nicht verfügt. Wobei das kein Einzelfall ist. Immer wieder bieten Unternehmen ihre Leistungen ohne die notwendige Erlaubnis an. „Leider stehen oft betrügerische Absichten dahinter“, so Rechtsanwalt Seifert.
Erhebliches Risiko für Anleger
Bank- und Kapitalanlagerecht
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Bankgeschäfte ohne Erlaubnis der BaFin anzubieten, ist nicht einfach nur ein Kavaliersdelikt. Es bedeutet, dass die Unternehmen nicht der staatlichen Aufsicht unterliegen und kein Einlagenschutz für das Geld der Kunden besteht. Für Anleger bedeutet das, dass ihr investiertes Kapital erheblichen Risiken ausgesetzt ist bis hin zum Totalverlust.
Häufig werben solche Unternehmen mit vermeintlich sicheren Festgeldangeboten und attraktiven Zinsen und versuchen so ihre Opfer anzulocken. Dabei geben sich die Unternehmen einen seriösen und professionellen Anstrich. Hat der Kunde angebissen, wird er aufgefordert Geld einzuzahlen. Auf Auszahlungen wartet er im Gegenzug oft vergeblich und das Unternehmen bricht den Kontakt häufig ab. Auch die Webseite zinsava(.)com ist offenbar nicht mehr zu erreichen.
Ansprüche der Anleger
Werden solche Bank- und Finanzgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten, liegt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor. „Das hätte zur Folge, dass die geschlossenen Verträge nichtig sind und die Anleger ihr Geld zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Seifert.
Betroffene Anleger der Plattform zinsava sollten nach der Bafin-Warnung ihre Zahlungen unverzüglich einstellen und Kontoauszüge, Überweisungsbelege sowie Kommunikationsverläufe sorgfältig sichern. Darüber hinaus sollte frühzeitig geprüft werden, ob zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und / oder strafrechtliche Schritte in Betracht kommen.
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