Rückrufservice

BaFin Warnung - Gepsenix 1 Energy Anleihe ohne erforderlichen Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Vermögensanlagen in Deutschland nur öffentlich angeboten werden, wenn der BaFin ein Verkaufsprospekt vorgelegt wurde und sie ihn gebilligt hat. Der Prospekt muss alle Informationen enthalten, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein können. „Dazu gehört u.a. auch die Aufklärung der Anleger über die bestehenden Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die BaFin prüft, ob der Prospekt die erforderlichen Mindestangaben enthält und diese für den Anleger klar und verständlich dargestellt sind.

Die Gepsenix 1 Energy GmbH hat im Oktober 2024 eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2034 emittiert (ISIN DE000A383Q39 / WKN A383Q3). Die Anleihe hat ein geplantes Emissionsvolumen von 10 Millionen Euro. Anlegern wird ein Zinssatz von 8 Prozent p.a. geboten, wobei im Juli 2025 die erste Zinszahlung fällig wäre.

Über die Gründe, warum die Gepsenix 1 Energy GmbH offenbar keinen Prospekt vorgelegt hat, kann nur spekuliert werden. Für die Anleger ist ein fehlender Verkaufsprospekt aber immer ein Warnzeichen. Ursächlich können z.B. unrealistische Renditeversprechen sein.

Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben. Legen sie keinen Prospekt vor, verstoßen sie gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG). .Anleger sollten daher aufmerksam werden, wenn der Emissionsprospekt nicht vorgelegt wird. Das kann ein Hinweis sein, dass das Angebot ggf. nicht seriös ist. „Anleger haben aber rechtliche Möglichkeiten. Da ohne Prospekt ein Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz vorliegt, kann z.B. die Rückabwicklung des Vertrags möglich sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Gepsenix 1 Energy GmbH eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.