Rückrufservice

BaFin Warnung - Gepsenix 1 Energy Anleihe ohne erforderlichen Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Vermögensanlagen in Deutschland nur öffentlich angeboten werden, wenn der BaFin ein Verkaufsprospekt vorgelegt wurde und sie ihn gebilligt hat. Der Prospekt muss alle Informationen enthalten, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein können. „Dazu gehört u.a. auch die Aufklärung der Anleger über die bestehenden Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die BaFin prüft, ob der Prospekt die erforderlichen Mindestangaben enthält und diese für den Anleger klar und verständlich dargestellt sind.

Die Gepsenix 1 Energy GmbH hat im Oktober 2024 eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2034 emittiert (ISIN DE000A383Q39 / WKN A383Q3). Die Anleihe hat ein geplantes Emissionsvolumen von 10 Millionen Euro. Anlegern wird ein Zinssatz von 8 Prozent p.a. geboten, wobei im Juli 2025 die erste Zinszahlung fällig wäre.

Über die Gründe, warum die Gepsenix 1 Energy GmbH offenbar keinen Prospekt vorgelegt hat, kann nur spekuliert werden. Für die Anleger ist ein fehlender Verkaufsprospekt aber immer ein Warnzeichen. Ursächlich können z.B. unrealistische Renditeversprechen sein.

Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben. Legen sie keinen Prospekt vor, verstoßen sie gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG). .Anleger sollten daher aufmerksam werden, wenn der Emissionsprospekt nicht vorgelegt wird. Das kann ein Hinweis sein, dass das Angebot ggf. nicht seriös ist. „Anleger haben aber rechtliche Möglichkeiten. Da ohne Prospekt ein Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz vorliegt, kann z.B. die Rückabwicklung des Vertrags möglich sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Gepsenix 1 Energy GmbH eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Die DEGAG (Deutsche Grundbesitz Holding AG) und ihre Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 28. Januar 2025 Insolvenz angemeldet, wie das Handelsblatt berichtet. Demnach seien auch zwei weitere Insolvenzverträge für verbundene Gesellschaften in Vorbereitung. Gut möglich, dass es sich bei den Gesellschaften um die Degag Kapital GmbH und die Degag Wi8 GmbH handelt. Für die Anleger ist damit klar, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.