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BaFin Warnung - Gepsenix 1 Energy Anleihe ohne erforderlichen Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Vermögensanlagen in Deutschland nur öffentlich angeboten werden, wenn der BaFin ein Verkaufsprospekt vorgelegt wurde und sie ihn gebilligt hat. Der Prospekt muss alle Informationen enthalten, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein können. „Dazu gehört u.a. auch die Aufklärung der Anleger über die bestehenden Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die BaFin prüft, ob der Prospekt die erforderlichen Mindestangaben enthält und diese für den Anleger klar und verständlich dargestellt sind.

Die Gepsenix 1 Energy GmbH hat im Oktober 2024 eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2034 emittiert (ISIN DE000A383Q39 / WKN A383Q3). Die Anleihe hat ein geplantes Emissionsvolumen von 10 Millionen Euro. Anlegern wird ein Zinssatz von 8 Prozent p.a. geboten, wobei im Juli 2025 die erste Zinszahlung fällig wäre.

Über die Gründe, warum die Gepsenix 1 Energy GmbH offenbar keinen Prospekt vorgelegt hat, kann nur spekuliert werden. Für die Anleger ist ein fehlender Verkaufsprospekt aber immer ein Warnzeichen. Ursächlich können z.B. unrealistische Renditeversprechen sein.

Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben. Legen sie keinen Prospekt vor, verstoßen sie gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG). .Anleger sollten daher aufmerksam werden, wenn der Emissionsprospekt nicht vorgelegt wird. Das kann ein Hinweis sein, dass das Angebot ggf. nicht seriös ist. „Anleger haben aber rechtliche Möglichkeiten. Da ohne Prospekt ein Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz vorliegt, kann z.B. die Rückabwicklung des Vertrags möglich sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Gepsenix 1 Energy GmbH eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen an. Sprechen Sie uns an!

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