Rückrufservice

Bank muss für Schaden nach Kreditkartendiebstahl aufkommen

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Wenn im Urlaub das Portemonnaie gestohlen wird, ist das schon mehr als ärgerlich. Gelangen die Diebe an die Kreditkarte samt PIN-Nummer ist der Schaden schnell ungleich größer. Genau das passierte einem Urlauber aus Deutschland in Südafrika. Als er an einem Kiosk in Südafrika Geld mit seiner Visa-Karte abheben wollte, machte der Geldautomat nach der Eingabe der PIN eine Fehlermeldung. In dem Kiosk befanden sich noch eine Frau und ein uniformierter Mann, der den Urlauber ansprach. Da diesem die Situation seltsam vorkam, beendete er den Versuch Geld abzuheben, steckte die Kreditkarte in seine Hosentasche und verließ den Kiosk. Beim Hinausgehen sei er nach eigenen Angaben angerempelt worden.

Als er wenig später den Verlust seiner Kreditkarte bemerkte und sie sperren ließ, war es schon zu spät. Die Täter hatten innerhalb von 20 Minuten schon drei Zahlungen mit der Kreditkarte in Höhe von insgesamt ca. 8.000 Euro vorgenommen.

Das Geld forderte der Mann schließlich von seiner Bank zurück. Er gab an, dass er nicht ausschließen könne, dass er bei der Eingabe der PIN-Nummer in dem Kiosk ausgespäht und ihm dann die Kreditkarte gestohlen worden sei. Die Bank weigerte sich für den Schaden aufzukommen und verwies darauf, dass sich der klagende Kreditkarteninhaber grob fahrlässig verhalten habe.

Das sah das LG Hamburg jedoch anders. Es entschied, dass der Kläger Anspruch auf die Erstattung der rund 8.000 Euro habe, da er die Zahlungen nicht autorisiert habe. Dem Kläger könne nicht nachgewiesen werden, dass er sich grob fahrlässig verhalten habe, indem er z.B. Kreditkarte und PIN-Nummer gemeinsam verwahrt habe. Zudem habe er das Tastenfeld bei der Eingabe der PIN mit seiner Hand abgedeckt. Dass er die Kreditkarte in die Hosentasche steckte, begründe ebenfalls keine Pflichtwidrigkeit, da er glaubhaft dargestellt habe, dass er sich der Situation entziehen und die Kreditkarte nicht offen zur Schau stellen wollte, so das Gericht. Die Bank müsse daher den Schaden ersetzen.

„Das Urteil zeigt, dass Bankkunden, die Opfer von Kriminellen wurden, gute Chancen haben, das Geld von der Bank zurückzuholen. Sie stehen nur selbst in der Haftung, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten haben. Das muss ihnen die Bank allerdings nachweisen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119 Euro inklusive MwSt. und Auslagen eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.