Ein negativer Schufa-Eintrag kann für den betroffenen Verbraucher zu erheblichen Problemen z.B. bei der Kreditaufnahme oder Abschlüssen von Verträgen führen. Gegen unberechtigte Einträge können sich die Betroffenen aber wehren. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 6. Juni 2024 (Az.: 6 O 106/24).
Für den Kläger in dem Verfahren war Eile geboten, denn es stand ein Umzug an und durch einen ungerechtfertigten Schufa-Eintrag drohte ihm die Ablehnung als Mieter und die Kündigung von Kreditkarten. Daher reichte er einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein, dem das LG Stuttgart stattgab. Die Bank muss ihre Angaben gegenüber der Schufa nun richtigstellen, damit der negative Eintrag gelöscht wird.
Auslöser für den Schufa-Eintrag war ein Darlehen, das der Kläger gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin bei der CreditPlus Bank aufgenommen hatte. Nachdem die ehemalige Lebensgefährtin insolvent geworden war, kündigte die Bank das Darlehen, ohne dass der Kläger und seine inzwischen Ex-Freundin jemals mit der Rückführung des Darlehens in Rückstand geraten wären. Die Parteien einigten sich kurz darauf eine Rückzahlungsvereinbarung.
Die Bank meldete die Kündigung und Fälligstellung des Darlehens dennoch der Schufa. Über die Hintergründe machte sie keine Angaben. Das führte dazu, dass der Schufa-Score des Klägers von ca. 94 auf rund 22 Prozent abstürzte, obwohl er nicht von der Insolvenz betroffen ist und sich an seinen finanziellen Möglichkeiten nichts geändert hatte. Daraufhin wurden ihm verschiedene Kreditkarten, Handy-Vertrag und auch das Girokonto gekündigt. Zudem drohte ihm die Ablehnung als Mieter.
So in seinen Möglichkeiten beeinträchtigt, forderte der Kläger die Bank zum Widerruf ihrer Mitteilung an die Schufa auf.
Das LG Stuttgart folgte der Argumentation des Klägers. Ohne einen klarstellenden Hinweis sei die Übermittlung der Daten an die Schufa ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Denn ohne den Hinweis, dass der Kläger von der Insolvenz nicht betroffen ist, sei ein falsches Bild vermittelt worden und es könne der Eindruck entstehen, dass es dem Kläger an Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit mangele, ohne dass es darauf einen Hinweis gebe. Durch diese Unvollständigkeit sei die Übermittlung der Daten an die Schufa unrichtig und müsse durch die Bank korrigiert werden, so das Gericht.
„Ein negativer Schufa-Eintrag kann negative Konsequenzen haben, die in diesem Fall durch die Klarstellung abgewendet werden konnten. Das zeigt, dass gute Chancen bestehen, sich gegen unberechtigte Schufa-Einträge erfolgreich zur Wehr zu setzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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