Hat die Bank plötzlich das Konto gesperrt, ist das zunächst immer ein Schock für die Kontoinhaber. Sie kommen nicht mehr an ihr Geld und können wichtige Transaktionen nicht tätigen. „Daher sollte immer schnell auf eine Aufhebung der Kontosperrung hingearbeitet werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Grund für eine Kontosperrung ist häufig ein Geldwäscheverdacht. Denn nach dem Geldwäschegesetz sind Banken verpflichtet, auffällige Transaktionen zu prüfen und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben. Um sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, greifen viele Banken schon bei ersten Auffälligkeiten zur Sperrung des Kontos. Gründe können ungewöhnlich hohe oder häufige Geldeingänge, Bareinzahlungen oder Überweisungen ins Ausland sein.
Bei einer Kontosperrung sollte der Kontoinhaber zunächst Kontakt zur Bank aufnehmen. Liegt ein Verdacht auf Geldwäsche vor, darf die Bank ihren Kunden darüber allerdings nicht informieren. Stattdessen gibt es nur eine allgemeine und vage Begründung für die Sperrung. Dennoch kann es hilfreich sein, Nachweise für die legale Herkunft der Gelder bereitzuhalten, etwa Arbeitsverträge, Rechnungen oder Schenkungsverträge. Je schneller und nachvollziehbarer diese Unterlagen vorgelegt werden können, desto größer ist die Chance, dass die Sperre zeitnah wieder aufgehoben wird. „Es sollten aber keine unüberlegten Erklärungen abgegeben werden, da unklare oder widersprüchliche Angaben den Verdacht eher verstärken können“, so Rechtsanwalt Looser.
Bleibt die Sperre jedoch trotz Unterlagen bestehen oder gibt es Anzeichen für ein Ermittlungsverfahren, ist es dringend ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Denn während die Bank dem Geldwäscheverdacht nachgeht, bleibt das Konto weiter gesperrt und der Kontoinhaber kann keine Zahlungen anweisen oder ähnliches. Das kann weitreichende Konsequenzen haben. Rechtsanwalt Looser: „Um schnell wieder über das eigene Konto verfügen zu können, kann Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt werden, damit die Sperrung aufgehoben wird.“
Das Landgericht Frankfurt hat zudem mit Urteil vom 22. Januar 2024 entschieden, dass eine Bank ein Konto nicht unberechtigterweise über mehrere Wochen sperren darf (Az. 2-01 T 26/23).
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