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Baum Arche - Anleger können Schadenersatzansprüche durchsetzen

Für viele Anleger ist es zunehmend wichtig, dass ihre Kapitalanlage nicht nur eine ordentliche Rendite abwirft, sondern auch nachhaltig ist. Da erschien das Angebot der Baum Arche eG vielversprechend. Die Genossenschaft bot den Anlegern Waldinvestments mit einer durchschnittlichen Rendite von 6,5 Prozent an.

Doch im Herbst 2022 warnte die BaFin vor dem Angebot der Baum Arche. Es könne sich um Betrug handeln. Der Betrugsverdacht hat sich verdichtet, die Baum Arche eG ist nicht mehr erreichbar. Inzwischen melden sich immer mehr beunruhigte Anleger bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Die Sorgen der Anleger sind nachvollziehbar und wir können nicht ausschließen, dass die investierten Gelder verloren sind. Im Gegenzug dürften die Anleger aber erfolgversprechende Schadenersatzansprüche haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Die BaFin hatte bereits im September 2022 vor Investitionen bei der Baum Arche eG gewarnt. Die Finanzdienstleistungsaufsicht teilte mit, dass die Genossenschaft für die Vermögensanlage nicht den erforderlichen und von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt vorgelegt hat. Zudem betreibe sie das Einlagengeschäft offenbar ohne die notwendige Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. Als falsch erwies sich auch die Aussage der Baum Arche eG, dass sie unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht in Österreich stehe. Eine Eintragung in das deutsche Genossenschaftsregister sei ebenfalls nicht vorhanden und unter den angegebenen Kontaktadressen sei die Baum Arche nicht erreichbar, so die BaFin. Das rechtfertige die Annahme, dass es sich bei dem Angebot der Baum Arche um Betrug handele.

Viele Anleger teilen diese Befürchtung und bangen um ihr Geld. Sie haben aber die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Schadenersatzansprüche kommen gegen die Verantwortlichen der Baum Arche eG in Betracht, da sie das Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis der BaFin betrieben und gegen das Kreditwesengesetz verstoßen haben. Schadenersatzansprüche entstehen auch, wenn sich der Betrugsverdacht bestätigt.

Schadenersatzansprüche können aber auch gegen die Anlageberater und -vermittler bestehen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. „In den uns vorliegenden Fällen spricht vieles dafür, dass eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt und sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

So wurde in den Beratungsgesprächen nicht auf die bestehenden Risiken und den hochspekulativen Charakter der Geldanlage hingewiesen. „Zudem hätte eine solch spekulative Vermögensanlage den zumeist sicherheitsorientierten Anlegern aufgrund der hohen Risiken, insbesondere des Totalverlustrisikos, nicht empfohlen werden dürfen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Darüber hinaus hätten die Anlagevermittler das Investment auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die notwendigen Formalien eingehalten wurden. „Dabei hätte den Anlagevermittlern auffallen müssen, dass die Baum Arche eG nicht den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt hat. Das spricht dafür, dass die Vermittler ihre Prüfpflichten verletzt und sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

„Mit Vorsicht sind insbesondere jene Angebote zu genießen, in welchen die Beratungsunternehmen den Anlegern von sich aus, Rechtsanwaltskanzleien zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen empfehlen. Es kann in diesen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass dann zwar Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Baum Arche geltend gemacht werden, aber eben nicht gegen die Anlagevermittler. In der Vergangenheit war eine solche Vorgehensweise insbesondere dann zu beobachten, wenn die Beratungsfirmen befürchteten, selbst in der Haftung zu stehen. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet eine umfassende und unabhängige Prüfung der bestehenden Schadensersatzansprüche an“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Bank- und Kapitalanlagerecht

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Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.