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Baum Arche eG - BaFin sieht Anhaltspunkte für Betrug

29.09.2022

Die BaFin warnt vor den Waldinvestments der Baum Arche eG. Laut der Finanzaufsicht könnte hinter den Investments Betrug stecken.

Die Baum Arche eG bietet Anlegern in Form von Genossenschaftsanteilen die Möglichkeit, in Wald zu investieren. Das Geld soll dabei nicht nur nachhaltig angelegt sein, sondern auch noch eine durchschnittliche Rendite von 6,5 Prozent abwerfen, wirbt die Baum Arche auf ihrer Homepage. Dort findet sich u.a. auch das Fingergreen.de-Siegel, dass die Genossenschaft als Top-Anbieter für grüne Geldanlagen aufweist. „So soll offenbar vermittelt werden, dass das Geld hier wirklich nachhaltig angelegt wird und etwas für den Klimaschutz getan wird. Die Warnung der BaFin sollte die Anleger bzw. Genossen aber hellhörig machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die BaFin weist mit Meldung vom 23. September 2022 darauf hin, dass die Baum Arche eG offenbar das Einlagengeschäft betreibt, ohne im Besitz der notwendigen Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen zu sein.

Falsch sei zudem die Angabe der Baum Arche eG, dass sie unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht in Österreich stehe. Das treffe nicht zu, so die BaFin. Ebenso sei sie nicht im deutschen Genossenschaftsregister eingetragen und auch nicht über die angegebenen Kontaktadressen erreichbar. Dies rechtfertige die Annahme, dass hinter den Waldinvestments der Baum Arche eG ein betrügerisches Angebot steckt.

Mit einer weiteren Meldung vom 27. September 2022 erklärt die BaFin, dass die Baum Arche für ihre Vermögensanlage auch keinen Verkaufsprospekt vorgelegt hat. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen allerdings nicht ohne einen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden.

„Für Anleger sind das sehr beunruhigende Nachrichten. Sie sollten nun ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um ihr investiertes Geld zu schützen“, so Rechtsanwalt Seifert. In Betracht können u.a. Schadenersatzansprüche gegen die Anlagevermittler und -berater kommen, wenn diese ihre Informationspflicht vernachlässigt und nicht auf die Risiken der Geldanlage hingewiesen haben.

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