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Bausparvertrag: Kündigungen der Bausparkassen oft nicht rechtmäßig

07.07.2015

Immer mehr Bauparkassen gehen dazu über, ältere Bausparverträge zu kündigen. Grund: Diese Bausparverträge sind deutlich höher verzinst als aktuell üblich. In der aktuellen Niedrigzinsphase sicher eine Belastung für die Bausparkassen. „Aber keine Rechtfertigung sie zu kündigen“, stellt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, klar.

Die Kündigungswelle betrifft in erster Linie Bausparverträge, die zuteilungsreif sind aber von den Bausparern noch nicht abgerufen wurden. Auf die Verträge werden vergleichsweise hohe Zinsen fällig. Daher verschicken zahlreiche Bausparkassen Kündigungen oder bieten Umschichtungen zu schlechteren Konditionen an. Für die Verbraucher ein schlechtes Geschäft. Allerdings müssen sie sich auch nicht darauf einlassen. Die bloße Zuteilungsreife rechtfertigt nicht die Kündigung. Das hat u.a. das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az.: 9 U 151/11). „Die Kündigung eines Bausparvertrags ist nach der gängigen Rechtsprechung nur dann möglich, wenn die Bausparsumme vollständig angespart ist. Und auch dann kommt es auf die Vertragsbedingungen an“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Besonders perfide scheint nach Medienberichten derzeit die Bausparkasse BHW vorzugehen. Sie verschickt offenbar Verrechnungsschecks an einige Kunden. „Vorsicht. Die sollten nicht einfach eingelöst und auch nicht an die Bausparkasse zurückgeschickt werden“, empfiehlt Rechtsanwalt Seifert. Denn: Die Schecks dienen offensichtlich dazu, die Kunden aus guten verzinsten Bausparverträgen zu drängen. Die Annahme des Schecks wird als Annahme der Auflösung des Bausparvertrags interpretiert. Die BHW hatte diese Verträge bereits Ende 2014 gekündigt. Kunden, die auf die Kündigung nicht reagiert haben, finden nun offenbar einen Scheck im Briefkasten.

Rechtsanwalt Seifert empfiehlt Verbrauchern, deren Bausparvertrag durch die Bausparkasse gekündigt wurden, sich zu wehren: „Viele Kündigungen sind nicht rechtmäßig. Und warum sollte der Verbraucher auf eine gut verzinste Geldanlage freiwillig verzichten. Wären wir in einer Hochzinsphase würde die Bausparkasse auch keine besseren Konditionen für alte Verträge anbieten.“

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