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Bayrische Beamtenkrankenkasse - LG Landau hält Beitragserhöhunhgen für unwirksam

Die Bayrische Beamtenkrankenkasse muss unrechtmäßige Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das Landgericht Landau mit Urteil vom 31. März 2023 entschieden (Az.: 4 O 348/21). Das Gericht stellte fest, dass Beitragserhöhungen aus den Jahren 2015 und 2017 unwirksam sind, weil der Versicherer die Prämienanpassung nicht ausreichend begründet habe.

Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Beitragserhöhungen verschiedener privater Krankenversicherungen unwirksam sind, weil die Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über die Gründe für die Beitragserhöhung informiert wurden. Hintergrund ist, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass der Versicherer darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Prämienanpassung notwendig ist. Hat der Versicherer es versäumt, die Beitragserhöhung ordnungsgemäß zu begründen, ist sie unwirksam, so der BGH mit Urteil vom 16.12.2020 (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).

Dieser Rechtsprechung ist nun auch das Landgericht Landau gefolgt. Es bestätigte, dass die Beitragserhöhungen in bestimmten Tarifen der Bayrische Beamtenkrankenkasse in den Jahren 2015 und 2017 nicht wirksam sind. Zur Begründung führte es aus, dass der Versicherer die Erhöhung nicht ausreichend begründet habe. Er habe nur pauschal dargelegt, dass gestiegene Ausgaben für die Leistungen der Versicherung gestiegen sind und daher eine Prämienanpassung erforderlich sei. Dies sei nicht ausreichend, so das Gericht. Die Versicherung hätte konkret mitteilen müssen, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert überschritten wurde und dadurch die Beitragserhöhung notwendig war. Die Bayrische Beamtenkrankenkasse müsse daher der Klägerin die überzahlten Beiträge erstatten.

Die Bayrische Beamtenkrankenkasse ist kein Einzelfall. Auch andere private Krankenversicherungen haben es versäumt, ihre Kunden ordnungsgemäß über die Gründe für eine Beitragserhöhung aufzuklären. „Eine Prüfung, ob die Beitragserhöhungen rechtmäßig waren, kann sich lohnen. Es kann um mehrere tausend Euro gehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).