Anleger der insolventen bc connect GmbH sehen sich mit Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter konfrontiert. Ob der Insolvenzverwalter Zahlungen, die vor der Insolvenz an die Anleger geflossen sind, zurückfordern kann, muss im Einzelfall geklärt werden. Anleger können sich ggf. auf Entreicherung berufen. Zudem muss der Insolvenzverwalter nachweisen, dass mit den Zahlungen eine sog. unentgeltliche Leistung erfolgt ist.
Die Anleger haben der bc connect GmbH Nachrangdarlehen gewährt und sollten im Gegenzug großzügige Zinsen erhalten. Es kam jedoch anders: Die bc connect GmbH musste auf Anordnung der Finanzaufsicht BaFin ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln. Wenig später folgte der Insolvenzantrag und das Amtsgericht Chemnitz eröffnete am 15. März 2022 das Insolvenzverfahren.
Durch die Insolvenz mussten Anleger der bc connect hohe finanzielle Verluste hinnehmen. Da hatten sie wohl zumindest die Hoffnung, dass sie bereits erhaltene Auszahlungen behalten dürfen. Da spielt der Insolvenzverwalter jedoch nicht mit. Er fordert die Auszahlungen zurück und begründet seine Anfechtung mit einem besonders groben Missverhältnis zwischen Zinsen und Kreditvertrag. Die Darlehensverträge seien daher sittenwidrig. Zudem hat die bc connect vermutlich keine Gewinne erzielt. Vielmehr habe es sich um ein Schneeballsystem gehandelt, bei der Zahlungen an die Anleger nur durch die Gelder neu eingeworbener Anleger erfolgt sind.
Der Insolvenzverwalter stützt die Rückforderung der Zahlungen u.a. auf § 134 der Insolvenzordnung, nach der alle unentgeltlichen Leistungen des Schuldners, die in den vier Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind, zurückgefordert werden können.
„Der Insolvenzverwalter muss allerdings nachweisen, dass eine unentgeltliche Leistung vorliegt und andere Gläubiger dadurch benachteiligt wurden. Anleger haben also die Möglichkeit, sich gegen die Rückforderung zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem kann geprüft werden, ob sich die Anleger auf Entreicherung berufen können. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie erhaltenen Auszahlungen erneut bei der bc connect investiert haben.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de