Rückrufservice

bc connect GmbH insolvent – Nachrangdarlehen im Feuer

Die schlechten Nachrichten für Anleger, die der bc connect GmbH Nachrangdarlehen gewährt haben, reißen nicht ab: Am 20. Oktober 2021 hat zunächst das Amtsgericht Chemnitz das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 314 IN 1922/21), zwei Tage später veröffentlichte die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, dass das Unternehmen nicht über die notwendige Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen verfügt. Die BaFin hat daher Ermittlungen aufgenommen.

Zum Geschäftsfeld der bc connect GmbH gehörte der Mobilfunkmarkt. Nach eigener Darstellung auf der Firmen-Webseite erwirbt das Unternehmen zu günstigen Konditionen große Mengen an Mobilfunkverträgen und verkauft sie dann in kleineren Paketen weiter. Anleger sollte durch die Gewährung von Nachrangdarlehen zur Vorfinanzierung an dem Geschäft partizipieren.

Aus der erhofften Rendite wird für die Anleger nichts. Vielmehr müssen sie nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es, die künftige Insolvenzmasse für die Gläubiger zu sichern. Wird das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet, können die Gläubiger, zu denen auch die Anleger zählen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Für die Anleger stellt sich allerdings das Problem, dass Nachrangdarlehen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden. Die Anleger müssen sich mit ihren Forderungen hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie komplett leer ausgehen. „Im Insolvenzfall zeigt sich besonders deutlich, dass Nachrangdarlehen hochriskante Geldanlagen mit einem Totalverlustrisiko für die Anleger sind. Allerdings ist die Nachrangklausel oftmals nicht wirksam vereinbart worden. Das gilt es zu prüfen. Ist die Nachrangklausel unwirksam, werden auch die Forderungen der Anleger gleichrangig mit den Ansprüchen anderer Gläubiger behandelt“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus kann geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Forderungen können z.B. gegen die Anlagevermittler bzw. Anlageberater bestehen. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Haben sie gegen ihre Informationspflichten verstoßen, können sie schadenersatzpflichtig sein. Ebenso können Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der bc connect bestehen. „Nach der Mitteilung der BaFin liegt nahe, dass sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen haben und deshalb Schadenersatz leisten müssen“, so Rechtsanwalt Looser.

Nach Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft offenbar Vermögen der bc connect in Höhe von mehreren Millionen Euro sichergestellt. Auch hier können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.