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Beitragserhöhungen der DKV unzulässig - OLG Frankfurt 3 U 143/23

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall war seit dem Jahr 2000 bei der DKV privat krankenversichert. Seitdem kam es zu mehreren Beitragserhöhungen durch den Versicherer.

„Wenn private Krankenversicherungen die Beiträge erhöhen, müssen sie das ausreichend begründen. Sie müssen darlegen, welche Rechnungsgrundlage – die Sterbewahrscheinlichkeit, die Kosten für die Versicherungsleistungen oder beide – sich auf Dauer so verändert hat, dass die Beitragserhöhung notwendig ist. Ohne ausreichende Begründung ist die Erhöhung nach der Rechtsprechung des BGH vom 16. Dezember 2020 unwirksam“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die DKV hatte den Kläger über die Prämienanpassungen jeweils schriftlich informiert. Als Grund für die Beitragserhöhungen gab sie z.B. gestiegene Gesundheitskosten an. Der Kläger hatte die erhöhten Beiträge zunächst vorbehaltlos gezahlt, forderte aber schließlich die Rückzahlung überhöhter Beiträge. Dies begründete er damit, dass die Begründungen für die Beitragserhöhungen zu allgemein seien und die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. 

Das OLG Frankfurt folgte der Argumentation des Klägers, dass die Beitragserhöhungen für verschiedene Tarife nicht ausreichend begründet waren. Der Versicherer müsse die für eine Beitragserhöhung maßgeblichen Gründe angeben. Diese Gründe müssten sich auf die konkret in Rede stehende Prämienanpassung beziehen, machet das OLG deutlich. Eine allgemeine Beschreibung der jährlichen Prämienüberprüfung sei nicht ausreichend. Zudem bedürfe es eines Hinweises, dass bei der konkreten Prämienerhöhung ein in Gesetz oder Tarifbedingungen festgelegter Schwellenwert über- oder unterschritten worden sei, so das Gericht weiter.

Diese Anforderungen seien bei verschiedenen Prämienanpassungen nicht hinreichend erfüllt gewesen, da es für den Kläger nicht ersichtlich war, welche Rechnungsgrundlage sich dauerhaft verändert hat oder welche Überschreitungen des Schwellenwertes eingetreten sind. Eine Formulierung, dass „gestiegene Gesundheitskosten der wichtigste Grund“ für die Beitragserhöhung sei, suggeriere außerdem, dass es noch weitere Gründe gibt, so das OLG Frankfurt. Die Beitragserhöhungen seien nicht ausreichend begründet und der Kläger habe daher Anspruch auf die Rückzahlung der überhöhten Beiträge, sofern die entstandenen Ansprüche noch nicht verjährt sind.

„Auch andere private Krankenversicherer haben Beitragserhöhungen nicht immer ausreichend begründet, so dass den Versicherungsnehmern Rückzahlungsansprüche zustehen können. Damit Forderungen aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist nicht verjähren, sollten Versicherungsnehmer die Geltendmachung ihrer Forderungen nicht auf die lange Bank schieben“, so Rechtsanwalt Looser.

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Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).