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Benziner Abgasskandal - Audi und Porsche unter Verdacht

Der Abgasskandal weitet sich bei den VW-Töchtern Audi und Porsche auch auf Benziner aus. Während ein Gerichtsgutachten und Recherchen des SWR eine illegale Abschalteinrichtung bei einem Audi Q5 mit Benzinmotor vermuten lassen, meldete Porsche einen solchen Manipulationsverdacht bei Benzinern selbst dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), der Staatsanwaltschaft Stuttgart und US-Behörden.

Ein kurzer Rückblick: Erst am 25. Mai 2020  hatte der Bundesgerichtshof für Klarheit im Dieselskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 gesorgt. Der Skandalmotor verfügte über eine Zykluserkennung und schaltete auf dem Prüfstand in einen anderen Modus, so dass weniger Abgase ausgestoßen und Grenzwerte eingehalten wurden. Im Straßenverkehr wechselte der Motor in einen anderen Modus, was zu einem deutlichen erhöhten Emissionsausstoß führte. Der BGH stellte klar, dass VW die Kunden durch die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Abgasskandal verpflichtet ist.

Nun liegt der Verdacht nah, dass die VW-Tochter Audi auch bei Benzinern eine solche Prüfstandserkennung verwendet hat. Ein unabhängiges Gutachten, dass das Landgericht Offenburg in Auftrag gegeben hat, belegt den Verdacht einer Zykluserkennung bei einem Audi Q5. Die Steuerungssoftware erkennt dabei, dass das Auto sich auf dem Rollenprüfstand befindet, wenn sich die Räder drehen, aber das Lenkrad nicht bewegt wird. Dann wird in einen sauberen Prüfmodus geschaltet und die Abgaswerte reduziert.

Wird das Lenkrad dann um 15 Grad oder mehr eingeschlagen, ist der Testmodus für die Steuerungssoftware beendet und die Funktion wird deaktiviert. Mit dem Ergebnis, dass deutlich mehr Abgase ausgestoßen werden, wie das Gutachten belegt. „Im Ergebnis ist das eine klassische Prüfstandserkennung, wie sie aus dem Dieselskandal bekannt ist. Derartige Abschalteinrichtungen sind illegal“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dazu passen interne VW-Dokumente, die dem SWR vorliegen. Dort ist bei Benzinern mit dem Automatikgetriebe AL 551 von einer „zyklusnahen Bedatung“ die Rede. Dabei sei dem KBA die konkrete Lenkwinkelerkennung nicht bekannt. „Es deutet alles darauf hin, dass eine illegale Abschalteinrichtung vor den Behörden verschleiert werden sollte“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Porsche verhält sich etwas anders als die Konzernschwester und hat den Manipulationsverdacht bei Benzinmotoren der Baujahre 2008 bis 2013 selbst den Behörden gemeldet. So wurden wahrscheinlich Änderungen an der Software und Hardware vorgenommen, nachdem das KBA die Typengenehmigung bereits erteilt hatte. „Das bedeutet, dass den betroffenen Fahrzeugen die Zulassung nachträglich wieder entzogen werden könnte und sie illegal auf der Straße unterwegs sind“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Bestätigt sich der Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen bei Porsche und Audi dürfte der Rückruf des KBA für die betroffenen Fahrzeuge folgen. „Einen Rückruf müssen betroffene Audi- und Porsche-Kunden nicht abwarten. Sie können schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal, Datenschutz

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Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

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Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.