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Benziner Abgasskandal - Audi und Porsche unter Verdacht

Der Abgasskandal weitet sich bei den VW-Töchtern Audi und Porsche auch auf Benziner aus. Während ein Gerichtsgutachten und Recherchen des SWR eine illegale Abschalteinrichtung bei einem Audi Q5 mit Benzinmotor vermuten lassen, meldete Porsche einen solchen Manipulationsverdacht bei Benzinern selbst dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), der Staatsanwaltschaft Stuttgart und US-Behörden.

Ein kurzer Rückblick: Erst am 25. Mai 2020  hatte der Bundesgerichtshof für Klarheit im Dieselskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 gesorgt. Der Skandalmotor verfügte über eine Zykluserkennung und schaltete auf dem Prüfstand in einen anderen Modus, so dass weniger Abgase ausgestoßen und Grenzwerte eingehalten wurden. Im Straßenverkehr wechselte der Motor in einen anderen Modus, was zu einem deutlichen erhöhten Emissionsausstoß führte. Der BGH stellte klar, dass VW die Kunden durch die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Abgasskandal verpflichtet ist.

Nun liegt der Verdacht nah, dass die VW-Tochter Audi auch bei Benzinern eine solche Prüfstandserkennung verwendet hat. Ein unabhängiges Gutachten, dass das Landgericht Offenburg in Auftrag gegeben hat, belegt den Verdacht einer Zykluserkennung bei einem Audi Q5. Die Steuerungssoftware erkennt dabei, dass das Auto sich auf dem Rollenprüfstand befindet, wenn sich die Räder drehen, aber das Lenkrad nicht bewegt wird. Dann wird in einen sauberen Prüfmodus geschaltet und die Abgaswerte reduziert.

Wird das Lenkrad dann um 15 Grad oder mehr eingeschlagen, ist der Testmodus für die Steuerungssoftware beendet und die Funktion wird deaktiviert. Mit dem Ergebnis, dass deutlich mehr Abgase ausgestoßen werden, wie das Gutachten belegt. „Im Ergebnis ist das eine klassische Prüfstandserkennung, wie sie aus dem Dieselskandal bekannt ist. Derartige Abschalteinrichtungen sind illegal“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dazu passen interne VW-Dokumente, die dem SWR vorliegen. Dort ist bei Benzinern mit dem Automatikgetriebe AL 551 von einer „zyklusnahen Bedatung“ die Rede. Dabei sei dem KBA die konkrete Lenkwinkelerkennung nicht bekannt. „Es deutet alles darauf hin, dass eine illegale Abschalteinrichtung vor den Behörden verschleiert werden sollte“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Porsche verhält sich etwas anders als die Konzernschwester und hat den Manipulationsverdacht bei Benzinmotoren der Baujahre 2008 bis 2013 selbst den Behörden gemeldet. So wurden wahrscheinlich Änderungen an der Software und Hardware vorgenommen, nachdem das KBA die Typengenehmigung bereits erteilt hatte. „Das bedeutet, dass den betroffenen Fahrzeugen die Zulassung nachträglich wieder entzogen werden könnte und sie illegal auf der Straße unterwegs sind“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Bestätigt sich der Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen bei Porsche und Audi dürfte der Rückruf des KBA für die betroffenen Fahrzeuge folgen. „Einen Rückruf müssen betroffene Audi- und Porsche-Kunden nicht abwarten. Sie können schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal, Datenschutz

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.