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Berformance Group / Suxxess One / Konzept More - Anleger in Sorge

Die Nachricht vom Verdacht auf Anlagebetrug bei der Berformance Group AG dürfte auch Anleger der Suxxess One GmbH, die in die Geldanlage „Konzept More“ investiert haben, beunruhigen. Die Vermögensanlage wurde sowohl von der Suxxess One als auch von der Berformance Group sowie der Block4you s.r.o. angeboten. Die Finanzaufsicht BaFin hat schon im Dezember 2023 gewarnt, dass sie Anhaltspunkte dafür habe, dass die Vermögensanlage ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten wird.

Wie die BaFin weiter mitteilte, geht es bei der Vermögensanlage Konzept More konkret und kombinierte Pacht – und Unterpachtverträge für Kryptoautomaten und Mining-Hardware.

Vermögensanlagen dürfen in Deutschland nur öffentlich angeboten werden, wenn ein Verkaufsprospekt vorgelegt und dieses von der BaFin gebilligt wurde. Die Berformance Group AG, die Suxxess One GmbH und die Block4you s.r.o haben offenbar keinen Verkaufsprospekt vorgelegt. „Ein fehlender Prospekt ist oft ein Warnzeichen, dass mit der Vermögensanlage etwas nicht stimmt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dieser Verdacht hat durch die Razzia bei der Berformance Group AG wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug neue Nahrung bekommen. Bei den groß angelegten Durchsuchungen am 11. Juni 2024 soll es zu mehreren Verhaftungen gekommen sein, u.a. soll nach Medienberichten der Geschäftsführer der Berformance Group festgenommen worden sein. Den Beschuldigten wird nach Angaben der Ermittler vorgeworfen, dass sie die Anlegergelder nicht in Kryptoautomaten investiert, sondern zweckentfremdet haben. Den Anlegern sollen auch hohe Renditen versprochen worden sein, die praktisch nicht zu erzielen sind. Es könnte sich um Anlagebetrug im großen Stil handeln, bei dem die Anleger um insgesamt rund 109 Millionen Euro geschädigt worden sein könnten.

Zahlungen an Anleger sollen zunächst nur noch stockend und schließlich gar nicht mehr erfolgt sein. „Angesichts dieser Entwicklung sollten Anleger der Berformance Group aber auch der Suxxess One GmbH und die Block4you s.r.o ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen“, so Rechtsanwalt Seifert. So kann geprüft werden, ob Ansprüche auf ggf. sichergestellte Vermögenswerte geltend gemacht werden können. Ebenso kommen Schadenersatzansprüche in Betracht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.