Rückrufservice

Beteiligung am Opalenburg Safeinvest erfolgreich gekündigt

Eine Anlegerin des Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest KG hat ihre Beteiligung erfolgreich gekündigt und muss keine weiteren Beiträge mehr zahlen. Zudem hat sie Anspruch auf ein noch zu berechnendes Auseinandersetzungsguthaben. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 21. März 2022 entschieden (Az.: 35 O 5657/19). Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte erstritten.

Die Klägerin hatte sich 2008 mit 20.700 Euro zzgl. Agio an dem Fonds, der zu dieser Zeit noch unter Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Safeinvest KG firmierte, beteiligt. Dazu leistete sie eine Einmalzahlung in Höhe von 2.700 Euro, der restliche Betrag sollte in monatlichen Raten von 100 Euro bei einer 15-jährigen Laufzeit erbracht werden.

Gründungsgesellschafterin und Komplementärin des Fonds war die Opalenburg Vermögensverwaltung AG. Deren Vorstand war auch gleichzeitig Geschäftsführer der Opalenburg Management GmbH, die für den Vertrieb der Anteile zuständig war. Diese personelle Verflechtung wird im Emissionsprospekt nicht erwähnt.

Im August 2018 erklärte die Anlegerin die außerordentliche Kündigung ihrer Fondsbeteiligung und forderte die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung AG auf, das Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln. Das lehnte die Gesellschaft ab. „Daher haben wir Klage erhoben. Die Anlageberatung war fehlerhaft. Unserer Mandantin wurde die Fondsbeteiligung als absolut sichere Geldanlage dargestellt. Die bestehenden Risiken wie die eingeschränkte Fungibilität, mögliche Erstattungspflicht, das Blind-Pool-Risiko und insbesondere auch das Totalverlustrisiko wurden in dem Beratungsgespräch nicht erwähnt“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Zudem sei auch nicht über die personelle Verflechtung und die damit verbundenen Interessenkonflikte aufgeklärt worden. Den Emissionsprospekt hat die Klägerin erst nach Zeichnung der Anteile per Post erhalten.

Das Landgericht München folgte den Ausführungen der Klägerin und stellte zunächst fest, dass die Beteilung der Klägerin an dem Fonds, durch außerordentliche Kündigung im August 2018 beendet worden ist. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund sei möglich, wenn dem Anleger eine Fortsetzung der Gesellschaft nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zuzumuten ist. Ein wichtiger Grund liege z.B. dann vor, wenn der Gesellschafter aufgrund irreführender Angaben dem Fonds beigetreten ist. Dies sei hier der Fall und die Klägerin zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt gewesen, führte das LG München aus.

So sei die Klägerin nicht über die maßgeblichen personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen aufgeklärt worden. Über diesen wesentlichen Umstand für eine Anlageentscheidung kläre auch der Emissionsprospekt nicht auf – unabhängig davon, ob er überhaupt rechtzeitig übergeben wurde, so das Gericht. Der Prospekt sei daher fehlerhaft. Die unzureichende Aufklärung sei auch kausal für die Anlageentscheidung gewesen. Die Beteiligung sei daher durch die Kündigung beendet worden, die Klägerin müsse keine weiteren Zahlungen mehr leisten, machte das Gericht deutlich. Zudem muss die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung AG das Auseinandersetzungsguthaben feststellen und ein etwaiges positives Guthaben der Klägerin auszahlen.

Rechtsanwalt Gisevius hat zum wiederholten Ansprüche der Anleger gegen die Opalenburg Vermögensverwaltung AG durchgesetzt. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/opalenburg-vermoegensverwaltung-safein…

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Kunden der Targobank geraten derzeit wieder ins Visier von Cyber-Kriminellen. In vermeintlichen Mails der Bank werden sie aufgefordert, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Die Mail ist nichts anderes als ein Betrugsversuch, um an die sensiblen Bankdaten der Opfer heranzukommen.

Die insolventen Degag-Gesellschaften befinden sich offenbar tief in den roten Zahlen. Für die Anleger schwinden die Hoffnungen auf eine ordentliche Insolvenzquote.

Kurs der Worldline-Aktie bricht nach Medienveröffentlichungen ein. Staatsanwaltschaft ermittelt in Belgien wegen Verdachts der Geldwäsche. Ansprüche der Anleger.

Die el origen food GmbH möchte die Anleihebedingungen ändern. So soll die Laufzeit um vier Jahre verlängert und ein Nachrang vereinbart werden. Anleger sollen bei einer Abstimmung ohne Versammlung vom 8. bis 10. Juli 2025 über die geplanten Änderungen entscheiden.

Turbo-Zertifikate sind riskante Geldanlagen. Die BaFin plant daher den Handel mit Turbo-Zertifikaten für Kleinanleger zu beschränken. Das gab die Finanzaufsicht am 21. Mai 2025 bekannt. Demnach soll die Vermarktung, der Vertrieb und Verkauf von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger in Deutschland nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.