Rückrufservice

Betriebsbedingte Kündigung trotz Elternzeit

25.07.2022

Während der Elternzeit genießen Mütter und Väter einen besonderen Kündigungsschutz. Unkündbar sind sie dadurch jedoch nicht. Wird eine Änderungskündigung nicht angenommen, kann der Arbeitnehmer seinen Job verlieren – trotz Elternzeit. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2022 (Az.: 16 Sa 1750/21).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Arbeitgeberin einer in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, gleichzeitig aber angeboten, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Das zuständige Integrationsamt hatte der Kündigung zugestimmt.

Die Arbeitnehmerin hatte das Angebot abgelehnt und sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Änderungskündigung gewehrt. Das Arbeitsgericht Potsdam hat die Klage jedoch abgewiesen und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung nun bestätigt.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Arbeitsplatz durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen sei. Dadurch sei eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen. Nach der Zustimmung des Integrationsamts habe die Arbeitgeberin die Arbeitnehmerin auch während der Elternzeit kündigen und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbieten dürfen. Da die Arbeitnehmerin das Änderungsangebot nicht angenommen habe, sei das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt worden, entschied das Landesarbeitsgericht.

„Grundsätzlich sind Arbeitnehmer während ihrer Elternzeit vor einer Kündigung geschützt. Arbeitgeber dürfen ihnen gemäß § 18 BEEG während der Elternzeit nicht kündigen“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dieser besondere Kündigungsschutz besteht auch bei Änderungskündigungen. Ausnahmen sind jedoch möglich, wie auch das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg zeigt.

Voraussetzung für die Kündigung während der Elternzeit ist jedoch, dass die zuständige Landesbehörde ihre Zustimmung erteilt hat. Wird die Zustimmung in einem Widerspruchsverfahren aufgehoben, wird die Kündigung unwirksam, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zeigt (Az.: 5 Sa 263/20).

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen und bietet Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Arbeitsrecht, Kündigung

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/rechtsanwalt-kuendigung-stuttgart

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
01.03.2023

Während der Corona-Pandemie gab es zwar u.a. für Pflegekräfte eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter dürfte jedoch in vielen Fällen zu Unrecht erfolgt sein. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 3. Februar 2023 (Az.: 7 Sa 67/22). Demnach ist Voraussetzung für eine Freistellung, dass das Gesundheitsamt zuvor ein Tätigkeitsverbot verhängt hat.
16.11.2022

Eine außerordentliche Kündigung kann der Arbeitgeber nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen aussprechen, nachdem ihm das Vorliegen der Kündigungsgründe bekannt geworden ist. Die Frist wird erst dann in Lauf gesetzt, wenn die Person in dem Unternehmen, die zur Kündigung berechtigt ist, Kenntnis von allen kündigungsrelevanten Umständen erhalten hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 5. Mai 2022 entschieden (Az. 2 AZR 483/21).
15.11.2022

Arbeitszeitbetrug kann Grund für eine Kündigung sein. Videoaufnahmen sind in der Regel jedoch keine geeignete Methode, um einem Arbeitnehmer den Arbeitszeitbetrug nachzuweisen. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 6. Juli 2022 entschieden (Az.: 8 Sa 1148/20). D
02.11.2022

Nur wenn es eine stichhaltige Begründung dafür gibt, darf der ehemalige den neuen Arbeitgeber vom Fehlverhalten eines Mitarbeiters in Kenntnis setzen. Ohne einen solchen Grund überwiege das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten, stellte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 5. Juli 2022 klar (Az.: 6 Sa 54/22).
19.10.2022

Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung stehen sich nicht unvereinbar gegenüber. Das stellte das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 11. Juli 2022 klar (Az.: 4 TaBV 9/22). Das Gericht entschied, dass der Betriebsrat auch bei Vertrauensarbeitszeit vom Arbeitgeber eine Übersicht über die geleisteten Arbeitsstunden verlangen kann.
18.10.2022

Um das Arbeitsklima ist es nicht immer zum Besten bestellt. Das kann dazu führen, dass Mitarbeiter die Entlassung eines Kollegen fordern oder anderenfalls selbst kündigen wollen. Für den Arbeitgeber ist das eine schwierige Situation. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen vom 13. Juli 2022 darf er den Forderungen der Belegschaft nicht ohne wichtigen Grund nachgeben und eine sog. Druckkündigung aussprechen (Az.: 2 Ca 199/22).