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Betrüger nehmen ADAC Kreditkarten ins Visier

Mit der ADAC-Kreditkarte gibt es Probleme. Cyberkriminelle haben sich offenbar Zugang zu den sensiblen Kundendaten verschafft und Geld von den Konten ihrer Opfer abgebucht. Der ADAC spricht von Betrugsfällen im oberen dreistelligen Bereich.

Die Betrüger versuchen offenbar über Phishing-Mails, Google-Werbeanzeigen und gefälschte Webseiten ihre Opfer in die Falle zu locken. So ist bspw. eine Phishing-Mail im Umlauf, bei der die ADAC-Kunden aufgefordert werden, die Daten ihrer Kreditkarte anzugeben. Dies sei erforderlich, damit der Wechsel zur Bank Solaris formal vollzogen werden könne. Solaris ist seit Herbst 2024 die neue Partnerbank des ADAC bei den Kreditkarten und hat die Landesbank Berlin abgelöst.

Somit ist Solaris für die Kunden auch der eigentliche Ansprechpartner, wenn sie merken, dass von unbekannten Dritten Geld mit ihrer ADAC-Kreditkarte abgebucht wurde. Die Kommunikation mit der Solarisbank scheint für viele Opfer nach Medienberichten aber schleppend zu verlaufen und Rückmeldungen lassen auf sich warten.

Phishing-Mails, mit denen die Opfer in die Falle gelockt werden, sehen heutzutage oft täuschend echt aus. Dabei werden die Opfer unter einem Vorwand aufgefordert, einen Button oder einen Link anzuklicken und werden so auf eine gefälschte Webseite gelockt. Hier sollen die Opfer dann ihre sensiblen Bankdaten angeben. Kommen sie der Aufforderung nach, schnappt die Falle zu und wenig später nutzen die Betrüger die Daten, um Geld vom Konto ihrer Opfer zu transferieren.

Wird der Betrug entdeckt, ist es oft zu spät und die Kriminellen haben bereits zugeschlagen. „Betroffene sollten dann umgehend das Konto sperren lassen und die Polizei informieren“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Banken tendieren in solchen Betrugsfällen dazu, den Kunden durch sein Verhalten in der Verantwortung zu sehen und wollen den Schaden nicht übernehmen. „Davon sollten sich die Bankkunden nicht abschrecken lassen. Sie haften nur bei grober Fahrlässigkeit, die die Bank ihnen nachweisen muss. Ansonsten steht die Bank in der Haftung und muss für den Schaden aufkommen“, so Rechtsanwalt Looser.

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