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Betrug beim Online Banking - Phishing nimmt zu

Der Betrug beim Banking nimmt weiter zu. Im Jahr 2023 hat das Bundeskriminalamt (BKA) rund 90.000 Fälle registriert. Das ist ein Zuwachs von 14 Prozent im Vergleich zu 2022, berichtet das Handelsblatt am 22. Juli 2024 online. Aktuell besonders im Visier der Betrüger sind Kunden der Sparkassen, der Hypo-Vereinsbank (HVB) und der Neobank N26, berichtet das Handelsblatt weiter.

In die Statistik des BKA sind zwar auch Einkäufe oder Kontoabbuchungen mit gestohlenen Bankarten eingeflossen, doch insbesondere haben die Phishing-Angriffe zugenommen. Dabei kommen die Betrüger in den Besitz sensibler Bankdaten und räumen dann mittels Online-Banking die Konten ihrer Opfer ab. „Es ist außerdem davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Betrugsfälle beim Online-Banking deutlich höher ist, da viele Fälle vermutlich nicht gemeldet werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Beim Phishing werden die Opfer zunächst mittels einer E-Mail oder SMS unter einem Vorwand auf eine gefälschte Webseite, die der echten Internetseite der Bank meistens sehr ähnelt, gelockt und werden dort aufgefordert, sensible Bankdaten oder TAN-Nummern einzugeben. So erlangen die Kriminellen Zugang zu dem Konto. Alternativ dazu werden die Opfer aufgefordert, eine virtuelle Bankkarte in einer App freizugeben.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale nehme nicht nur die Zahl der Betrugsfälle zu, sondern wahrscheinlich auch ein Anstieg der Schadenssummen sei wahrscheinlich, berichtet das Handelsblatt weiter. Problematisch sei dabei, dass die Beitragslimits für Überweisungen aufgehoben werden können. Außerdem spiele die Möglichkeit von Überweisungen in Echtzeit den Betrügern in die Hände, denn dadurch sei es extrem schwierig geworden, eine unautorisierte Zahlung noch rechtzeitig zu stoppen. Die Bankenaufsicht Eba habe festgestellt, dass die Betrugsrate bei diesen Sofortüberweisungen deutlich höher ist als bei den üblichen Überweisungen, so das Handelsblatt.

Zwar gibt es bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen immer Fortschritte, doch die Täter halten Schritt. „Wichtig ist es daher auf verdächtige Mails oder SMS nicht zu reagieren und schon gar keine Links anzuklicken und sensible Bankdaten anzugeben. Banken und Sparkassen arbeiten so nicht. Hinter solchen Aufforderungen stecken Betrugsversuche“, so Rechtsanwalt Looser.

Doch bei aller Vorsicht kann es natürlich schon zu spät sein und die Täter haben schon zugeschlagen. „Auch dann besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, das Geld von der Bank zurückzuholen. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat, und das muss ihm die Bank nachweisen“, so Rechtsanwalt Looser.

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Banken und Sparkassen müssen „klar und verständlich“ über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Erfolgt die Aufklärung nicht transparent genug und der Darlehensnehmer gewinnt fälschlicherweise den Eindruck, dass sich die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an der „Restlaufzeit des Darlehens“ orientiert, verliert die Bank nach einem Urteil des BGH vom 3. Dezember 2024 ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (Az.: XI ZR 75/23).

Anleger des Publikumsfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Grund ist, dass die Liquidierung des Immobilienfonds geplant ist.

Sparkassenkunden sind im neuen Jahr ins Visier von Betrügern geraten. Durch Phishing-Mails versuchen diese an die sensiblen Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Unter dem Vorwand einer Änderung des Sicherheitsverfahrens sollen sich die Kontoinhaber über einen Button auf einer betrügerischen Webseite einloggen und dort weitere Zugangsdaten zu ihrem Konto angeben. Dieser Aufforderung sollten die Kontoinhaber auf keinen Fall folgen.

Innerhalb der Familie greift man sich auch gerne mal finanziell unter die Arme. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein gewährtes Darlehen eine reine Gefälligkeit darstellt und nicht zurückgezahlt werden muss. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 28. November 2024 klargestellt (Az.: 2-23 O 701/23).

Betrügern gelingt es auf unterschiedliche Weise immer wieder, an sensible Daten einer Kreditkarte zu kommen und diese Daten für ihre kriminellen Zwecke zu nutzen. Der Schock für die Kreditkarteninhaber ist natürlich groß, wenn sie den Betrug feststellen. Die gute Nachricht ist, dass sie für den Schaden nicht automatisch aufkommen müssen, weil die Bank in der Verantwortung stehen kann.

Bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die entgangenen Zinsen verlangen. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn der Kreditnehmer den Darlehensvertrag wirksam widerrufen hat, stellte der BGH mit Urteil vom 8. Oktober 2024 klar (Az.: XI ZR 19/23).