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Betrug beim Online Banking - Phishing nimmt zu

Der Betrug beim Banking nimmt weiter zu. Im Jahr 2023 hat das Bundeskriminalamt (BKA) rund 90.000 Fälle registriert. Das ist ein Zuwachs von 14 Prozent im Vergleich zu 2022, berichtet das Handelsblatt am 22. Juli 2024 online. Aktuell besonders im Visier der Betrüger sind Kunden der Sparkassen, der Hypo-Vereinsbank (HVB) und der Neobank N26, berichtet das Handelsblatt weiter.

In die Statistik des BKA sind zwar auch Einkäufe oder Kontoabbuchungen mit gestohlenen Bankarten eingeflossen, doch insbesondere haben die Phishing-Angriffe zugenommen. Dabei kommen die Betrüger in den Besitz sensibler Bankdaten und räumen dann mittels Online-Banking die Konten ihrer Opfer ab. „Es ist außerdem davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Betrugsfälle beim Online-Banking deutlich höher ist, da viele Fälle vermutlich nicht gemeldet werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Beim Phishing werden die Opfer zunächst mittels einer E-Mail oder SMS unter einem Vorwand auf eine gefälschte Webseite, die der echten Internetseite der Bank meistens sehr ähnelt, gelockt und werden dort aufgefordert, sensible Bankdaten oder TAN-Nummern einzugeben. So erlangen die Kriminellen Zugang zu dem Konto. Alternativ dazu werden die Opfer aufgefordert, eine virtuelle Bankkarte in einer App freizugeben.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale nehme nicht nur die Zahl der Betrugsfälle zu, sondern wahrscheinlich auch ein Anstieg der Schadenssummen sei wahrscheinlich, berichtet das Handelsblatt weiter. Problematisch sei dabei, dass die Beitragslimits für Überweisungen aufgehoben werden können. Außerdem spiele die Möglichkeit von Überweisungen in Echtzeit den Betrügern in die Hände, denn dadurch sei es extrem schwierig geworden, eine unautorisierte Zahlung noch rechtzeitig zu stoppen. Die Bankenaufsicht Eba habe festgestellt, dass die Betrugsrate bei diesen Sofortüberweisungen deutlich höher ist als bei den üblichen Überweisungen, so das Handelsblatt.

Zwar gibt es bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen immer Fortschritte, doch die Täter halten Schritt. „Wichtig ist es daher auf verdächtige Mails oder SMS nicht zu reagieren und schon gar keine Links anzuklicken und sensible Bankdaten anzugeben. Banken und Sparkassen arbeiten so nicht. Hinter solchen Aufforderungen stecken Betrugsversuche“, so Rechtsanwalt Looser.

Doch bei aller Vorsicht kann es natürlich schon zu spät sein und die Täter haben schon zugeschlagen. „Auch dann besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, das Geld von der Bank zurückzuholen. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat, und das muss ihm die Bank nachweisen“, so Rechtsanwalt Looser.

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.