Kriminelle finden immer neue Wege, um ihre Opfer beim Online-Banking zu betrügen. Eine Masche ist, betrügerische SMS oder E-Mails zu senden, um ein Geschäft über eBay / Kleinanzeigen abzuwickeln. Für die Opfer solcher Phishing-Attacken muss das Geld aber nicht endgültig verloren sein. Denn bei vom Kontoinhaber unerlaubten Transaktionen steht in vielen Fällen die Bank in der Haftung und muss für den Schaden aufkommen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Februar 2024 (Az.: 38 O 118/23).
Um über Käufe bzw. Verkäufe über eBay / Kleinanzeigen an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen, versuchen Betrüger bspw. die „Sicher bezahlen“-Funktion auszunutzen und fordern ihre Opfer per E-Mail, WhatsApp oder SMS auf, einen Link anzuklicken und auf einer gefälschten Webseite ihre Bankdaten anzugeben. „Solche Links sollten nie angeklickt und sensible Bankdaten nicht angeben werden. Dahinter stecken in der Regel Betrugsversuche, um das Konto der Opfer zu plündern“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Bei aller Vorsicht gelingt es den Betrügern immer wieder Opfer in ihre Falle zu locken. Dann gilt es schnell zu handeln und das Konto unverzüglich sperren zu lassen. Wenn der Betrug entdeckt wird, haben die Täter aber oft schon zugeschlagen und das Konto geplündert.
So war es auch in dem Verfahren vor dem LG Berlin. Hier erhielt das Opfer eine SMS von einem vermeintlichen eBay-Käufer. Um die Zahlung zu erhalten, sollte er einem Link folgen. So landete er schließlich auf einer gefälschten Bankseite und gab dort sensible Daten für sein Online-Banking ein. Die Täter „sagten Danke“ und hoben mit mehreren Überweisungen mehr als 12.000 Euro von dem Konto ab. Als der Kontoinhaber den Betrug entdeckte, ließ er das Konto umgehend sperren.
Für den entstandenen Schaden wollte die Bank nicht aufkommen und verwies darauf, dass sich der Kläger grob fahrlässig verhalten habe.
Das LG Berlin sah dies jedoch anders und entschied, dass die Bank den Schaden ersetzen muss. Mit der Eingabe der Bankdaten habe der Kunde zwar fahrlässig gehandelt, es liege aber keine grobe Fahrlässigkeit vor, so das Gericht. Zudem seien die Betrüger geschickt vorgegangen und haben ihr Opfer auf eine täuschend echt aussehende Bankseite gelockt.
„Bei unautorisierten Abbuchungen steht der Kunde nur in der Haftung, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Das muss die Bank aber auch beweisen können. Daher besteht in vielen Fällen die Chance, das Geld von der Bank zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Looser.
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