Rückrufservice

BGH stärkt Opalenburg-Anleger - Schadensersatz-Urteil rechtskräftig

Knapp 20.000 Euro hatte ein Anleger in seine Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG gesteckt. „Die Hoffnung auf eine sichere Geldanlage für die Altersvorsorge haben sich zwar nicht erfüllt. Aber immerhin kommt mein Mandant auch ohne finanziellen Schaden wieder aus der Beteiligung heraus“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG muss jeden Cent aus der Beteiligung an ihn zurückzahlen, entschied das Landgericht München I.

Rechtsanwalt Gisevius hatte den Schadensersatzanspruch seines Mandanten bereits im April 2019 durchgesetzt. Jetzt ist das Urteil des LG München I rechtskräftig.

Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG ließ nicht unversucht, gegen die Entscheidung des LG München vorzugehen. Das OLG München wies die Berufung jedoch mit Beschluss vom 28.11.2019 zurück (Az.: 13 U 2884/19). Die folgende Nichtzulassungsbeschwerde der Opalenburg Vermögensverwaltung AG wies der BGH nun mit Beschluss vom 21. Juli 2020 zurück (Az.: II ZR 288/19). „Damit ist endgültig klar, dass die Opalenburg Vermögensverwaltung Schadensersatz leisten muss. Der Beschluss des BGH macht es auch für andere Anleger in Opalenburg-Fonds leichter, ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

In dem zu Grunde liegenden Fall war der Anleger eigentlich gar nicht auf der Suche nach einer Kapitalanlage, sondern nach einem Nebenjob. Daher hatte er sich auf eine Stellenanzeige gemeldet. Im Rahmen des Einarbeitungsgesprächs wurde ihm die Beteiligung an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG empfohlen, der zu diesem Zeitpunkt noch Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest KG hieß. Am Ende hatte er sich an dem Fonds beteiligt aber keinen neuen Job bekommen. Der Zeichnung ging eine Beratung voraus, die in den Räumen der Firma Medius Exclusive GmbH stattfand.

Ausschüttungen aus der Fondsbeteiligung blieben aus und 2018 machte der Kläger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend. Die Beteiligung an dem Fonds sei ihm als sichere Geldanlage angepriesen worden, eine Aufklärung über die bestehenden Risiken wie das Blind-Pool-Risiko oder die Möglichkeit des Totalverlusts habe nicht stattgefunden. Zudem fand auch keine Aufklärung über die hohen Provisionen statt.

Das Landgericht München I folgte der Argumentation und sprach dem Kläger Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten zu. Nur aufgrund dieser Verletzungen der Aufklärungspflicht habe sich der Kläger überhaupt an dem Fonds beteiligt. Diese Falschberatung der Vermittlerin müsse sich die Opalenburg Vermögensverwaltung AG zurechnen lassen und dem Kläger die Beteiligungssumme zurückzahlen sowie von allen weiteren Verpflichtungen aus der Beteiligung freistellen, so das LG München. Das OLG München hat diese Entscheidung bestätigt.

„Die Chancen auf Schadensersatz dürften nach den aktuellen Entscheidungen noch weiter gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Gisevius, der schon mehrfach Schadensersatzansprüche für Opalenburg-Anleger durchgesetzt hat.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/opalenburg-vermoegensverwaltung-safeinvest-fonds/

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ein Inkasso-Unternehmen muss eine Negativmeldung an die Schufa zurückziehen, da es in der Meldung zwischen Hauptforderung und Nebenforderung nicht eindeutig differenziert habe. Solche Meldungen seien unzulässig, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24).

Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).