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BGH Schadensersatz
BGH Schadensersatz

BGH Urteil VIa ZR 1031/22 - Mercedes AG/Abgasskandal/Schadensersatz)

Zum Aktenzeichen VIa ZR 1031/22 liegen jetzt alle zur Auswertung notwendigen Informationen vor

Brüllmann Rechtsanwälte hat HIER ausführlich zu den Urteilen des Bundesgerichtshofes Stellung bezogen und alle Informationen zum BGH-Schadenersatz zusammengefasst

Der Bundesgerichtshof erkennt eine Schädigung der Verbraucher, auch wenn die Frage nach Absicht oder Fahrlässigkeit in den Hintergrund tritt, denn selbst die fahrlässige Verwendung stellt eine Schädigung dar, für die Dieselfahrer Schadensersatz beanspruchen. Das hier beschriebene Urteil ist eins von insgesamt drei Urteilen und betrifft alle Mercedes-Diesel der Schadstoffklassen 5 und 6, in denen unzulässige Abschaltvorrichtungen die gesetzlich geforderte Abgasreinigung manipulieren. Das Vorhandensein einer Abschaltvorrichtungmuss nicht mehr durch ein Sachverständigen-Gutachten nachgewiesen werden.

Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.