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Anspruch auf Deliktzinsen im Abgasskandal
Anspruch auf Deliktzinsen im Abgasskandal

BGH verhandelt zu Deliktzinsen im Abgasskandal - VI ZR 397/19

VW hat sich im Abgasskandal grundsätzlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Offen ist noch die Frage, ob die geschädigten Käufer auch Anspruch auf Deliktzinsen haben. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt noch uneinheitlich.

„Durch Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises kann sich der Anspruch der geschädigten Käufer deutlich erhöhen und auch der Abzug einer Nutzungsentschädigung zum Teil wieder ausgeglichen werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. In einem weiteren Verfahren zum Abgasskandal wird der BGH am 28. Juli u.a. zu klären haben, ob die Klägerin auch Anspruch auf Deliktzinsen hat (VI ZR 397/199).

Die Klägerin hatte im August 2014 einen gebrauchten VW Golf 1,6 TDI bei einem Autohändler erworben. Nachdem das Fahrzeug aufgrund der Abgasmanipulationen zurückgerufen wurde, ließ sie das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.

Das Landgericht Oldenburg sprach ihr Schadensersatz zu. Gegen Rückgabe des Pkw können sie die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Auf Berufung der Klägerin änderte das OLG Oldenburg das Urteil ab und sprach ihr zusätzliche Zinsen zu. Ab Zahlung des Kaufpreises könne sie gemäß § 849 BGH die Zahlung sog. Deliktzinsen verlangen. Über die Revision muss Ende Juli der BGH entscheiden.

Nicht nur das OLG Oldenburg, sondern auch das Brandenburgische Oberlandesgericht hat kürzlich einer Klägerin nicht nur Schadensersatz, sondern auch den Anspruch auf Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen.

Die Urteile der Oberlandesgerichte müssen zwar keinen Einfluss auf die Entscheidung des BGH haben, sie könnten aber ein wichtiger Fingerzeig sein. „Entscheidet der BGH erneut verbraucherfreundlich, kann sich der Anspruch der geschädigten Käufer deutlich erhöhen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.