Nachdem die Börsen Stuttgart und Wien den Handel mit der Aktien der Biovolt AG eingestellt hatten, hat die Stuttgarter Börse den Handel nun zumindest eingeschränkt wieder aufgenommen. Wie die Biovolt AG am 12. November 2018 mitteilte, werden die Aktien in Stuttgart für den Zeitraum von sechs Wochen weitergehandelt. Danach wird der Handel entweder fortgeführt oder eingestellt. Dies hänge auch von den Ermittlungsergebnissen der Behörden, u.a. der BaFin, ab. Ziel des Unternehmens ist, dass auch der Handel an der Börse in Wien wieder aufgenommen wird.
Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte am 23. Oktober vor Kaufempfehlungen in einem Börsenbrief für die Biovolt-Aktien gewarnt, weil der Behörde Anhaltspunkte vorliegen, dass durch falsche oder irreführende Informationen in dem Börsenbrief der Kurs der Biovolt-Aktie künstlich in die Höhe getrieben werden soll und bestehende Interessenkonflikte verschwiegen wurden.
Nachdem der Handel an der Börse Stuttgart eingeschränkt wieder aufgenommen wurde, gab es den nächsten Börsenbrief von Swissinvestor mit Kaufempfehlungen für die Biovolt-Aktie. In dem Newsletter wird empfohlen, die aktuelle Verunsicherung der Anleger zu nutzen und möglichst viele Aktien zum günstigen Kurs zu kaufen, um dann bei wieder steigenden Kursen beim Weiterverkauf ordentlich Kasse zu machen. „So einfach wird es wohl nicht funktionieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. „Anleger sollten die Warnung der BaFin vor den Kaufempfehlungen weiterhin sehr ernst nehmen.“
Denn es ist durchaus möglich, dass die Aktienkurse durch Dritte, die einen großen Teil der Wertpapiere halten, gezielt in die Höhe getrieben werden sollen. Ist der Kurs gestiegen, verkaufen diese ihre Aktien mit Gewinn und anschließend bricht der Kurs wieder ein. „Diese Masche ist leider immer wieder zu beobachten und den Schaden haben die restlichen Anleger“, so Rechtsanwalt Seifert.
Für den erfahren Rechtsanwalt steht die wichtigste Information in dem Börsenbrief von Swissinvestor daher auch am Ende. Hier weist der Herausgeber des Briefes, die Börse Media GmbH aus Cottbus, darauf hin, dass im Rahmen der Veröffentlichung des Börsenbriefs Interessenkonflikte bestehen, weil die Börse Media GmbH und ihr nahestehende Personen Aktien der Biovolt AG besitzen und beabsichtigen, diese zu verkaufen. Ein weiterer Interessenkonflikt bestehe in der finanziellen Vergütung, die Herausgeber und verantwortliche Redakteure des Börsenbriefs erhalten.
„Es handelt sich also keineswegs um eine unabhängige Empfehlung“, so Rechtsanwalt Seifert. Sollte der Kurs der Biovolt-Aktie bewusst manipuliert und die Anleger dadurch sittenwidrig geschädigt werden, können diese ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.
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