Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.
Die Vermögensanlagen wurden zwischen 2019 und 2021 emittiert. Dabei ist die Emittentin LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH verschmolzen, die wiederum zeitgleich mit der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verschmolzen ist.
Zahlungsverzug gegenüber Anlegern
Anleger konnten sich über Nachrangdarlehen an den Geldanlagen beteiligen und sollten jährlich 5 Prozent Zinsen erhalten. Mit Zinszahlungen können sie aktuell allerdings nicht rechnen. Wie die Luana Energieversorgung GmbH mitteilte, befindet sie sich gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage Blockheizkraftwerke Deutschland 5 seit Januar und gegenüber den Anlegern der Kapitalanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland seit April 2025 in Zahlungsverzug.
Als Grund für die ausbleibenden Zinszahlungen gibt die Luana Energieversorgung GmbH u.a. geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen aufgrund des Ukraine-Kriegs und gesetzlicher Regelungen an. Zudem hätten Projektentwickler ihre Bauvorhaben gestoppt und es gebe noch offene Forderungen aus einem Kundenprojekt. Unterm Strich habe es bis Ende 2024 keine größeren Forderungseingänge gegeben, so dass auch die vertragsgemäßen Zinszahlungen an die Anleger im Dezember 2024 bzw. März 2025 nicht geleistet werden konnten.
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„Ob unter diesen Voraussetzungen in absehbarer Zeit wieder Zinszahlungen oder sogar Rückzahlungen geleistet werden können, ist fraglich“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Auch in der Mitteilung werden keine Angaben dazu gemacht, ob und wann die Anleger wieder mit Zahlungen rechnen können. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anleger Nachrangdarlehen gewährt haben. Das bedeutet, dass die Anleger keine Zahlungsforderungen gegen die Gesellschaft durchsetzen können, wenn dadurch die Insolvenz auch nur drohen könnte. Sollte tatsächlich die Insolvenz eintreten, drohen die Anleger im Insolvenzverfahren leer auszugehen, da die Forderungen der übrigen Gläubiger Vorrang haben.
Nachrangdarlehen hochriskante Geldanlagen
„Um sich vor drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung ihrer Beteiligung bis zu Schadenersatzansprüchen prüfen“, so Rechtsanwalt Seifert.
Nachrangdarlehen sind hochriskante Geldanlagen. Das zeigt sich besonders im Krisenfall, da den Anlegern aufgrund des vereinbarten Rangrücktritts der Totalverlust ihres investierten Geldes droht. „Die Anlageberater bzw. -vermittler hätten die Anleger über ihr Totalverlustrisiko und weitere Risiken aufklären müssen. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
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