Rückrufservice

Blockheizkraftwerke Deutschland 5 / 7 und Energieversorgung Deutschland - Anleger warten auf Zinsen

Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.

Die Vermögensanlagen wurden zwischen 2019 und 2021 emittiert. Dabei ist die Emittentin LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH verschmolzen, die wiederum zeitgleich mit der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verschmolzen ist.

 

Zahlungsverzug gegenüber Anlegern

 

Anleger konnten sich über Nachrangdarlehen an den Geldanlagen beteiligen und sollten jährlich 5 Prozent Zinsen erhalten. Mit Zinszahlungen können sie aktuell allerdings nicht rechnen. Wie die Luana Energieversorgung GmbH mitteilte, befindet sie sich gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage Blockheizkraftwerke Deutschland 5 seit Januar und gegenüber den Anlegern der Kapitalanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland seit April 2025 in Zahlungsverzug.

Als Grund für die ausbleibenden Zinszahlungen gibt die Luana Energieversorgung GmbH u.a. geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen aufgrund des Ukraine-Kriegs und gesetzlicher Regelungen an. Zudem hätten Projektentwickler ihre Bauvorhaben gestoppt und es gebe noch offene Forderungen aus einem Kundenprojekt. Unterm Strich habe es bis Ende 2024 keine größeren Forderungseingänge gegeben, so dass auch die vertragsgemäßen Zinszahlungen an die Anleger im Dezember 2024 bzw. März 2025 nicht geleistet werden konnten.

 

Erhalten Anleger noch Zahlungen?

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

„Ob unter diesen Voraussetzungen in absehbarer Zeit wieder Zinszahlungen oder sogar Rückzahlungen geleistet werden können, ist fraglich“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Auch in der Mitteilung werden keine Angaben dazu gemacht, ob und wann die Anleger wieder mit Zahlungen rechnen können. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anleger Nachrangdarlehen gewährt haben. Das bedeutet, dass die Anleger keine Zahlungsforderungen gegen die Gesellschaft durchsetzen können, wenn dadurch die Insolvenz auch nur drohen könnte. Sollte tatsächlich die Insolvenz eintreten, drohen die Anleger im Insolvenzverfahren leer auszugehen, da die Forderungen der übrigen Gläubiger Vorrang haben.

 

Nachrangdarlehen hochriskante Geldanlagen 

 

„Um sich vor drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung ihrer Beteiligung bis zu Schadenersatzansprüchen prüfen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Geldanlagen. Das zeigt sich besonders im Krisenfall, da den Anlegern aufgrund des vereinbarten Rangrücktritts der Totalverlust ihres investierten Geldes droht. „Die Anlageberater bzw. -vermittler hätten die Anleger über ihr Totalverlustrisiko und weitere Risiken aufklären müssen. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an! 

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet. 

Der Bundesgerichtshof hat die Position der Verbraucher beim Widerruf von Darlehen gestärkt. Mit Urteil vom 21. Oktober 2025 (XI ZR 133/24) machte der BGH deutlich, dass Darlehensverträge, die vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden können. Voraussetzung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben der Bank, z.B. zum effektiven Jahreszins, nicht korrekt oder unvollständig waren.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG am 4. November 2025 eröffnet (Az. 3616 IN 3447/25). Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie es um Ausschüttungen oder Rückzahlungen bestellt ist.

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.