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BMW 420d mit unzulässiger Abschalteinrichtung - Schadenersatz im Abgasskandal

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Kläger hatte im Dezember 2019 einen BMW 420 Diesel Gran Coupé (F36) als Gebrauchtwagen zum Preis von 26.200 Euro bei einem Autohändler gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) verwendet werde. Dadurch erfolge die Abgasrückführung nur in dem festgelegten Temperaturrahmen vollständig. Bei höheren und niedrigeren Temperaturen werde die AGR-Rate reduziert, so dass der Emissionsausstoß steigt.

 

Thermofenster führt zur Reduzierung der AGR-Rate

 

Das LG Oldenburg folgte den Ausführungen des Klägers. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liege vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter üblichen Betriebsbedingungen reduziert wird. Das sei hier der Fall, denn die AGR-Rate werde schon bei Außentemperaturen unter 10 Grad signifikant reduziert, also bei Temperaturen wie sie im Gebiet der EU üblich sind.

BMW habe dennoch eine Übereinstimmungsbescheinigung für das  Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bescheinigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Kläger sei dadurch auch geschädigt worden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Auto bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesem Preis gekauft hätte, so das Gericht.

 

Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises

Abgas-Skandal, Automotive

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„Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich der Autohersteller im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit schadenersatzpflichtig. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag dann nicht rückabgewickelt, sondern der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Oldenburg folgte der Rechtsprechung des BGH und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – 2.620 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

 

Fazit

 

„Nachdem der BGH die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal deutlich gesenkt hat, sind schon zahlreiche Gerichte der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefolgt und haben Schadenersatz zugesprochen. Das macht sich insbesondere bei Fahrzeugen mit einem weit verbreiteten Thermofenster bemerkbar“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.