Rückrufservice

BMW - Lieferstopp und Rückruf wegen Problem an Bremsanlage

BMW führt derzeit einen groß angelegten Rückruf wegen Problemen mit der Bremsanlage durch, die nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zu einem Ausfall der hydraulischen Bremskraftunterstützung führen können. Das betrifft weltweit rund 1,5 Millionen BMW-Fahrzeuge quer durch die Modellpalette, die seit 2022 gebaut wurden. Der Rückruf hat bei BMW außerdem zu einem Auslieferungsstopp betroffener Fahrzeuge geführt, d.h. Kunden müssen länger auf ihren bestellten Neuwagen warten.

In Deutschland könnten rund 175.000 Fahrzeuge von dem Problem der Bremsanlage betroffen sein, berichtet das Fachmagazin „auto motor sport“ online unter Berufung auf Angaben von BMW. Erschwerend kommt hinzu, dass es Lieferschwierigkeiten gibt, so dass sich der Austausch und die gesamte Rückrufaktion in die Länge ziehen könnte. Heißt auch, dass sich die Wartezeiten für einen neu bestellten BMW verlängern könnte, sofern er von dieser Problematik betroffen ist. Bevor das Problem nicht behoben ist, wird BMW die Fahrzeuge nicht an die Kunden liefern.

BMW-Kunden, die nun auf die Auslieferung ihres bestellen Neufahrzeugs warten, haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Zunächst haben sie Anspruch auf unverzügliche Lieferung. Dazu kann dem Händler eine Frist gesetzt werden. Kann der Händler eine angemessene Nachfrist nicht einhalten, muss der Käufer sich nicht endlos in Geduld üben. Er hat dann auch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Minderung zu verlangen. „Beim Setzen einer angemessenen Nachfrist muss allerdings aufgepasst werden. Welche Frist angemessen ist, orientiert sich auch immer an den Umständen des Einzelfalls“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus kann dem Käufer auch ein Anspruch auf Schadenersatz entstanden sein, mit dem die Nachteile, die der Kunde durch die Verzögerung erlitten hat, ausgeglichen werden soll. Das können bspw. Kosten für ein Ersatzfahrzeug sein. „Aber auch wenn kein anderes Auto gemietet wurde, können Schadenersatzansprüche entstanden sein“ , so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene BMW-Kunden, die auf die Lieferung ihres Neufahrzeugs warten oder aufgrund des Rückrufs ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen, gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bmw-rueckruf oder bei unserem Partnerportal motorschaden.de

Automotive, BMW-Rückruf

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Aktuelles

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Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

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Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Wegen Brandgefahr werden Modelle des Jeep Wrangler und Jeep Grand Cherokee zurückgerufen. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 9. März 2026 sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 1. Juli 2020 bis 25. November 2025 von dem Rückruf betroffen, den Jeep unter dem Code 68C durchführt.Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 15822R. Als Grund für den Rückruf gibt die Behörde an, dass interne Zellschäden in der Hochvolt-Batterie einen Fahrzeugbrand auslösen können. Bislang seien bereits 19 Brände bekannt, teilt das KBA weiter mit. 

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