BMW führt derzeit einen groß angelegten Rückruf wegen Problemen mit der Bremsanlage durch, die nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zu einem Ausfall der hydraulischen Bremskraftunterstützung führen können. Das betrifft weltweit rund 1,5 Millionen BMW-Fahrzeuge quer durch die Modellpalette, die seit 2022 gebaut wurden. Der Rückruf hat bei BMW außerdem zu einem Auslieferungsstopp betroffener Fahrzeuge geführt, d.h. Kunden müssen länger auf ihren bestellten Neuwagen warten.
In Deutschland könnten rund 175.000 Fahrzeuge von dem Problem der Bremsanlage betroffen sein, berichtet das Fachmagazin „auto motor sport“ online unter Berufung auf Angaben von BMW. Erschwerend kommt hinzu, dass es Lieferschwierigkeiten gibt, so dass sich der Austausch und die gesamte Rückrufaktion in die Länge ziehen könnte. Heißt auch, dass sich die Wartezeiten für einen neu bestellten BMW verlängern könnte, sofern er von dieser Problematik betroffen ist. Bevor das Problem nicht behoben ist, wird BMW die Fahrzeuge nicht an die Kunden liefern.
BMW-Kunden, die nun auf die Auslieferung ihres bestellen Neufahrzeugs warten, haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Zunächst haben sie Anspruch auf unverzügliche Lieferung. Dazu kann dem Händler eine Frist gesetzt werden. Kann der Händler eine angemessene Nachfrist nicht einhalten, muss der Käufer sich nicht endlos in Geduld üben. Er hat dann auch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Minderung zu verlangen. „Beim Setzen einer angemessenen Nachfrist muss allerdings aufgepasst werden. Welche Frist angemessen ist, orientiert sich auch immer an den Umständen des Einzelfalls“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Darüber hinaus kann dem Käufer auch ein Anspruch auf Schadenersatz entstanden sein, mit dem die Nachteile, die der Kunde durch die Verzögerung erlitten hat, ausgeglichen werden soll. Das können bspw. Kosten für ein Ersatzfahrzeug sein. „Aber auch wenn kein anderes Auto gemietet wurde, können Schadenersatzansprüche entstanden sein“ , so Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene BMW-Kunden, die auf die Lieferung ihres Neufahrzeugs warten oder aufgrund des Rückrufs ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen, gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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