Rückrufservice

BMW - Lieferstopp und Rückruf wegen Problem an Bremsanlage

BMW führt derzeit einen groß angelegten Rückruf wegen Problemen mit der Bremsanlage durch, die nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zu einem Ausfall der hydraulischen Bremskraftunterstützung führen können. Das betrifft weltweit rund 1,5 Millionen BMW-Fahrzeuge quer durch die Modellpalette, die seit 2022 gebaut wurden. Der Rückruf hat bei BMW außerdem zu einem Auslieferungsstopp betroffener Fahrzeuge geführt, d.h. Kunden müssen länger auf ihren bestellten Neuwagen warten.

In Deutschland könnten rund 175.000 Fahrzeuge von dem Problem der Bremsanlage betroffen sein, berichtet das Fachmagazin „auto motor sport“ online unter Berufung auf Angaben von BMW. Erschwerend kommt hinzu, dass es Lieferschwierigkeiten gibt, so dass sich der Austausch und die gesamte Rückrufaktion in die Länge ziehen könnte. Heißt auch, dass sich die Wartezeiten für einen neu bestellten BMW verlängern könnte, sofern er von dieser Problematik betroffen ist. Bevor das Problem nicht behoben ist, wird BMW die Fahrzeuge nicht an die Kunden liefern.

BMW-Kunden, die nun auf die Auslieferung ihres bestellen Neufahrzeugs warten, haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Zunächst haben sie Anspruch auf unverzügliche Lieferung. Dazu kann dem Händler eine Frist gesetzt werden. Kann der Händler eine angemessene Nachfrist nicht einhalten, muss der Käufer sich nicht endlos in Geduld üben. Er hat dann auch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Minderung zu verlangen. „Beim Setzen einer angemessenen Nachfrist muss allerdings aufgepasst werden. Welche Frist angemessen ist, orientiert sich auch immer an den Umständen des Einzelfalls“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus kann dem Käufer auch ein Anspruch auf Schadenersatz entstanden sein, mit dem die Nachteile, die der Kunde durch die Verzögerung erlitten hat, ausgeglichen werden soll. Das können bspw. Kosten für ein Ersatzfahrzeug sein. „Aber auch wenn kein anderes Auto gemietet wurde, können Schadenersatzansprüche entstanden sein“ , so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene BMW-Kunden, die auf die Lieferung ihres Neufahrzeugs warten oder aufgrund des Rückrufs ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen, gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bmw-rueckruf oder bei unserem Partnerportal motorschaden.de

Automotive, BMW-Rückruf

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Aktuelles

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Unter dem Code 24S79 ruft Ford bekanntlich rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 in Deutschland wegen Brandgefahr zurück. Die Hochvoltbatterie soll aus diesem Grund vorübergehend nicht mehr geladen und nur noch der Benzinmotor genutzt werden. Als Ausgleich für den wirtschaftlichen Schaden bietet Ford den betroffenen Fahrzeughaltern nun offenbar Kulanzzahlungen in Höhe von 120 Euro an.

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.