
Sicherheitssysteme können ausfalllen
BMW hat eine weltweite Rückrufaktion vor der Brust: 1,5 Millionen Autos, die seit Juni 2022 vom Fließband liefen, müssen gecheckt werden. Es geht dabei um mögliche Probleme mit dem "Integrierten Bremssystem". Dieses steuert Assistenzsysteme wie das ABS und regelt die Bremskraftverstärkung, sodass Fahrer im Extremfall ohne Technik mit nur mit erhöhtem Kraftaufwand ihren BMW abbremsen können. Das Unternehmen sieht den Zulieferer Continental in der Verantwortung und muss nach aktuellem Stand eine dreistellige Millionen-Summe zurücklegen, um die anstehenden Aufgaben meistern zu können.
Schon seit Beginn der Auslieferung der heute betroffenen Autos hatte es Meldungen über vereinzelte Systemausfälle gegeben. BMW musste früh knapp 50.00 Fahrzeuge zurückrufen. Das ganze Ausmaß der Katastrophe kam jetzt ans Licht, nachdem börsenrechtlich vorgeschriebene Warnungen Rückstellungen ankündigten, was sofort zu einem Kursabsturz führte - bei BMW als auch bei Continental. Es müssen aber wohl nicht alle Autos in die werkstatt. Offensichtlich ist es per Fernwartung möglich, drohende Gefahren abzuschätzen und nur Autos in die Werkstatt zu holen, die konkret von Funktionsausfällen bedroht sind.
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Nach dem BMW-Rückruf: Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Nicht ausgelieferte BMW
Rund 200.000 der betroffenen Autos sind noch nicht ausgeliefert und unterliegen einem Zulassungsstopp. Bis das geklärt ist, müssen Käufer wohl monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen. Aus unserer Sicht können Besteller entweder vom Vertrag zurücktreten oder im Rahmen der Durchsetzung sogenannter Vollzugsschäden Kosten z.B. für Leihwagen oder Verdienstausfall erstattet bekommen.
Ist ein Schaden entstanden?
Darüber lässt sich trefflich diskutieren. Ein Vertrauensverust ist ein Schaden, der im Rahmen einer Verhandlung gegen BMW geklärt werden könnte. Ob eine Minderung des Kaufpreises oder ein nachträglicher Rücktritt vom Vertrag möglich ist, müssen juristische Bewertungen ergeben. Möglich ist sicherlich auch, dass sich ein Verband zu einer Art Sammelklage entschließt. Gern prüfen wir Ihr Anliegen, nehmen Sie Kontakt auf.
Warum Brüllmann?
- Individuelle Betreuung durch Rechtsanwalt Frederick Gisevius
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Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.
Bereits während des Studiums erlangte Herr Gisevius durch die Wahl des Schwerpunktes Wirtschaftsrecht, Kenntnisse auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, europäischen und deutschen Kartellrechts sowie auf dem Gebiet des Bankrechts.
Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Gisevius im Landgerichtsbezirk Stuttgart und beendete dieses erfolgreich. Aufgrund seiner fachlichen Kompetenz arbeitete Herr Gisevius als Korrekturassistent an der Eberhard Karls Universität während des Referendariats.
Die Zivilstation im Referendariat leistete Herr Gisevius am Landgericht Stuttgart an einer Kammer für Bank- und Kapitalmarktrecht ab. Frederick Gisevius hat einen Schwerpunkt auf die juristische Betreuung von VW- T5- und T6-Besitzern gelegt.
Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel: 0800 000 1959
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