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BMW Rückruf wegen Problemen mit AGR Kühler

Probleme mit dem AGR-Kühler haben bei BMW schon für eine Reihe von Rückrufen gesorgt. Zuletzt hat bspw. das Kraftfahrt-Bundesamt am 20. November 2024 unter dem Code 0011810600 einen Rückruf für verschiedene BMW-Modelle veröffentlicht. Grund ist eine Undichtigkeit am Abgasrückführungsmodul, die zu einem Fahrzeugbrand führen kann.

Die Abgasrückführung ist bei Dieselfahrzeugen ein zentraler Bestandteil der Abgasreinigung. Sie sorgt maßgeblich dafür, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß eingehalten werden. Bei BMW tauchen jedoch immer wieder Probleme mit dem AGR-Kühler (Abgasrückführungskühler) auf. Dabei kann Glykol aus undichten AGR-Ventilen austreten. Trifft das Glykol bei hohen Temperaturen auf Rußpartikel kann das zum Fahrzeugbrand führen.

In der Werkstatt soll bei den betroffenen Fahrzeugen entweder ein Software-Update aufgespielt werden oder Teile der Abgasrückführung bzw. der AGR-Kühler ausgewechselt werden. Aufgrund des Umfangs der betroffenen Fahrzeuge läuft der Rückruf unter verschiedenen Codes schon länger. Aktuell werden betroffenen BMW-Fahrer offenbar wieder aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen.

Das Problem mit dem AGR-Kühler ist nicht neu. BMW-Dieselfahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2022 können davon betroffen sein. BMW hat deshalb schon diverse Rückrufe durchgeführt, zum Teil wurden Fahrzeuge auch ein weiteres Mal in die Werkstatt gerufen, da das Problem beim ersten Mal nicht final beseitigt werden konnte, berichtete das Fachmagazin „auto motor sport“ im Juni 2024 online. Wie „auto motor sport“ weiter berichtete, hat BMW erst 2022 optimierte AGR-Kühler entwickelt. Vorherige Maßnahmen könnten daher nicht ausreichend gewesen sein und Undichtigkeiten am AGR-Kühler weiterhin auftreten.

Der Rückruf zieht sich schon wegen seiner Umfangs weiter in die Länge. Währenddessen kann die Brandgefahr aufgrund eines fehlerhaften AGR-Kühlers weiter mitfahren. Die ersten Fahrzeugbrände aufgrund dieser Problematik hat es schon vor Jahren in Südkorea gegeben, so „auto motor sport“. Auch in Deutschland sind BMW-Fahrzeuge deswegen schon in Flammen aufgegangen.

„Die Abgasrückführung dient dazu, die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Besonders bei hohen Abgasrückführungsraten kann es zu Ablagerunen von Rußpartikeln kommen, die sich entzünden könnten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BMW-Fahrer, die aufgrund dieses Risikos besorgt sind, können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Rechtsanwalt Gisevius steht als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.