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Bonus Gold.GmbH - AG Köln eröffnet Insolvemzverfahren

Es ist ein erster Schritt für die geschädigten Anleger der Bonus.Gold GmbH. Ab sofort können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, nachdem das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über den Gold-Anbieter am 11. April 2022 regulär eröffnet hat (Az.: 70a IN 228/21).

Anleger haben bei der Bonus.Gold GmbH insgesamt rund 45 Millionen Euro investiert. Mit dem Geld der Anleger wollte die Gesellschaft physisches Gold ankaufen und es in einen sog. Recycling-Mehrwertkreislauf einbringen. So sollte jeden Tag eine kleine Rendite für die Anleger abfallen und als Sicherheit erhielten sie Miteigentumsanteile an den Goldbarren, die in Tresoren in Köln und Istanbul aufbewahrt werden sollten.

Allerdings ist zweifelhaft, in welchem Umfang das Geld der Anleger tatsächlich in Gold investiert wurde. Für das Geschäftsjahr 2017 erteilte der Wirtschaftsprüfer der Bonus.Gold GmbH nur ein eingeschränktes Testat, da er das Vorhandensein der Goldbestände nicht mit hinreichender Sicherheit überprüfen konnte. Im Herbst 2020 dann der Schock für die Anleger: Das Unternehmen mit ursprünglichen Sitz in Köln war nicht mehr erreichbar und die Unternehmensverantwortlichen haben sich vermutlich in die Türkei abgesetzt.

Nun gibt es rund eineinhalb Jahre später einen Hoffnungsschimmer für die Anleger. Der Insolvenzverwalter konnte offenbar Goldbestände feststellen und die Insolvenzmasse reicht aus, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Die Anleger können ihre Forderungen bis zum 15. Juni 2022 beim Insolvenzverwalter anmelden. Sollten sich die Goldbestände konkret einzelnen Anlegern zuordnen lassen, können sie auch Aussonderungsansprüche geltend machen. Ansonsten fließt das Gold in die Insolvenzmasse ein.

„Anleger sollten ihre Forderungen jetzt anmelden, um über die Insolvenzquote zumindest einen Teil ihrer Verluste zu kompensieren“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings wird die Insolvenzmasse kaum ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu befriedigen. „Anleger können aber ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren prüfen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, so Rechtsanwalt Looser.

Forderungen können sich beispielsweise gegen die Anlageberater und -vermittler richten, wenn diese ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen sind und die Anleger nicht über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

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