Rückrufservice

Bonus.Gold -Schadenersatzansprüche können am 31.12.2024 verjähren

Anleger haben bei der Bonus.Gold GmbH rund 45 Millionen Euro investiert. Was aus ihrem Geld geworden ist, ist unklar. Anleger müssen aber hohe finanzielle Verluste befürchten. „Anleger der Bonus.Gold GmbH können aber immer noch Schadenersatzansprüche geltend machen. Da aber am 31.12.2024 die Verjährung der Schadenersatzansprüche droht, sollten Anleger jetzt handeln“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit dem Geld der Anleger wollte die Bonus.Gold GmbH vermeintlich physisches Gold ankaufen und in einen sog. Recycling-Mehrwertkreislauf einbringen. Was tatsächlich aus dem Geld der Anleger geworden ist, ist unklar. Schon für das Geschäftsjahr 2017 hatten die Wirtschaftsprüfer nur ein eingeschränktes Testat erteilt und im Herbst 2020 war die Gesellschaft nicht mehr erreichbar und die Unternehmensverantwortlichen hatten sich abgesetzt.

Immerhin konnte der Insolvenzverwalter noch Goldbestände feststellen, so dass die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden konnten. Finanzielle Verluste müssen die Anleger dennoch hinnehmen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dabei können sich ihre Forderungen gegen die Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung richten.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über alle Aspekte der Geldanlage, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sein können, aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen auch die Risiken der Geldanlage. Ist der Anlageberater seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen kann er sich gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig gemacht haben. Verschiedene Gerichte haben eine Pflichtverletzung der Anlageberater bejaht und Anlegern Schadenersatz zugesprochen.

So hat u.a. das OLG Düsseldorf festgestellt, dass die Geldanlage nicht den Erwerb von Feingoldbarren durch einzelne Anleger vorsah, sondern nur einen Auslieferungsanspruch auf Goldbestände. Dabei unterlag der tatsächliche Goldbestand der Bonus.Gold GmbH jedoch keiner wirksamen Kontrolle. Über dieses Risiko hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. „Haben die Anlageberater nicht ausreichend über die Risiken informiert, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist können Schadenersatzansprüche am 31. Dezember 2024 allerdings verjähren. Daher sollten Anleger jetzt handeln.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der Bonus.Gold GmbH für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ein Inkasso-Unternehmen muss eine Negativmeldung an die Schufa zurückziehen, da es in der Meldung zwischen Hauptforderung und Nebenforderung nicht eindeutig differenziert habe. Solche Meldungen seien unzulässig, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24).

Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).