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MAN TGX Mit Motorschaden und Motorbrand
MAN TGX Mit Motorschaden und Motorbrand

Brandgefahr beim D26 Motor von MAN (TGX) nach Motorschaden

Der vielfach mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüche gegenüber Motorenherstellern befasste Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius weist auf mögliche Gefahren hin, die aktuell durch brennende LKW-Motoren drohen. Onlinemeldungen und lokale Zeitungen berichten aktuell vermehrt über brennende LKW, wobei es eine auffällige Häufung von MAN-Lastwagen gibt. Der Hersteller selbst reagiert mit einem Rückruf der betroffenen LKW. 120.000 LKW wurden ausgeliefert, bis heute sind 170 Brände dokumentiert, angeblich schon allein in diesem Jahr. Auch der Brand im Hamburger Elbtunnel ist wohl auf einen Motorschaden zurückzuführen.

Der D26 Motor mit 460 PS aus der TGX-Baureihe der Jahre 2017 bis 2019 scheint dabei besonders oft in Flammen aufzugehen. Erste Recherchen haben ergeben, dass nach einem kapitalen Motorschaden ausfließendes Öl auf heiße Motorteile trifft und sich dann entzündet.

Als Motorschaden scheint ein Pleuelabriss vorzuliegen, die Folgen lösen dann den Brand aus. Unklar ist aktuell, ob der Schaden verhindert werden kann, oder ob ein Pleuelabriss so oder so irgendwann eintritt und unter Umständen einen Brand auslöst. MAN selbst spricht von Problemen mit der Ölqualität, ohne auf konkrete Schadensszenarien einzugehen.

Rechtsanwalt Gisevius: „Ob letzten Endes ein nicht eingehaltener Service-Intervall oder ein Konstruktionsfehler für den Schadenseintritt verantwortlich ist, kann nur durch ein abschließendes Motor-Gutachten geklärt werden, bis dahin bleibt die Schuldfrage offen!“

Betroffene LKW-Besitzer sollten in jedem Fall vor der Verschrottung eines ausgebrannten Fahrzeugs Sorge tragen, dass der Motor für eine unter Umständen anstehenden Begutachtung zur Verfügung steht. In jedem Fall sollte der Schaden im außergerichtlichen Verfahren dem Hersteller gemeldet und eine Übernahme der Kosten gefordert werden. Da dies erfahrungsgemäß selten positiv beantwortet wird, sollte eine Klage ins Auge gefasst werden.

Mehr Informationen unter motorschaden.de


Die Karte zeigt den aktuellen Stand unserer Recherche nach Brand-Unglücken und wird ständig aktualisiert. Wir nehmen allerdings nur Fälle auf, zu denen es Quellen im Internet gibt. Gern können Sie uns weitere Quellen liefern.

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Aktuelles

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.