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MAN TGX Mit Motorschaden und Motorbrand
MAN TGX Mit Motorschaden und Motorbrand

Brandgefahr beim D26 Motor von MAN (TGX) nach Motorschaden

Der vielfach mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüche gegenüber Motorenherstellern befasste Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius weist auf mögliche Gefahren hin, die aktuell durch brennende LKW-Motoren drohen. Onlinemeldungen und lokale Zeitungen berichten aktuell vermehrt über brennende LKW, wobei es eine auffällige Häufung von MAN-Lastwagen gibt. Der Hersteller selbst reagiert mit einem Rückruf der betroffenen LKW. 120.000 LKW wurden ausgeliefert, bis heute sind 170 Brände dokumentiert, angeblich schon allein in diesem Jahr. Auch der Brand im Hamburger Elbtunnel ist wohl auf einen Motorschaden zurückzuführen.

Der D26 Motor mit 460 PS aus der TGX-Baureihe der Jahre 2017 bis 2019 scheint dabei besonders oft in Flammen aufzugehen. Erste Recherchen haben ergeben, dass nach einem kapitalen Motorschaden ausfließendes Öl auf heiße Motorteile trifft und sich dann entzündet.

Als Motorschaden scheint ein Pleuelabriss vorzuliegen, die Folgen lösen dann den Brand aus. Unklar ist aktuell, ob der Schaden verhindert werden kann, oder ob ein Pleuelabriss so oder so irgendwann eintritt und unter Umständen einen Brand auslöst. MAN selbst spricht von Problemen mit der Ölqualität, ohne auf konkrete Schadensszenarien einzugehen.

Rechtsanwalt Gisevius: „Ob letzten Endes ein nicht eingehaltener Service-Intervall oder ein Konstruktionsfehler für den Schadenseintritt verantwortlich ist, kann nur durch ein abschließendes Motor-Gutachten geklärt werden, bis dahin bleibt die Schuldfrage offen!“

Betroffene LKW-Besitzer sollten in jedem Fall vor der Verschrottung eines ausgebrannten Fahrzeugs Sorge tragen, dass der Motor für eine unter Umständen anstehenden Begutachtung zur Verfügung steht. In jedem Fall sollte der Schaden im außergerichtlichen Verfahren dem Hersteller gemeldet und eine Übernahme der Kosten gefordert werden. Da dies erfahrungsgemäß selten positiv beantwortet wird, sollte eine Klage ins Auge gefasst werden.

Mehr Informationen unter motorschaden.de


Die Karte zeigt den aktuellen Stand unserer Recherche nach Brand-Unglücken und wird ständig aktualisiert. Wir nehmen allerdings nur Fälle auf, zu denen es Quellen im Internet gibt. Gern können Sie uns weitere Quellen liefern.

Hier haben MAN-LKW gebrannt:

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.