Rückrufservice

Brandgefahr - BMW ruft über 300.000 Fahrzeuge zurück

Wegen Brandgefahr ruft BMW weltweit Hunderttausende Fahrzeuge zurück. Grund ist ein Problem mit dem Starter. Durch Wassereintritt kann es nach Angaben von BMW zu Korrosion und in der Folge zu Startproblemen, einem Kurzschluss, lokaler Überhitzung und im schlimmsten Fall zum Brand kommen, wie u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet. 

Um das zu vermeiden, ruft BMW allein in Deutschland rund 136.500 Fahrzeuge in die Werkstatt zurück. In den USA sind es nach Medienberichten knapp 195.000. Weitere Pkw in Europa und Asien dürften hinzugekommen. Konkrete Angaben macht BMW hier nicht. Betroffen sind Modelle mit Verbrennungsmotor aus dem Produktionszeitraum vom 28. September 2015 bis 7. September 2021. Der Rückruf betrifft Modelle quer durch die Modellpalette. Die Fahrzeughalter werden vom Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben und informiert. 

In der Werkstatt soll bei den betroffenen Fahrzeugen der Starter und ggf. die Batterie ausgetauscht werden. Kunden sollten daher unverzüglich einen Termin in der Werkstatt vereinbaren. Bis das Problem behoben ist, empfiehlt BMW Fahrzeuge nur im Freien und nicht in der Nähe von Gebäuden zu parken, da die Brandgefahr auch im geparkten Zustand besteht.

„Allein diesen Ratschlag in die Tat umzusetzen, dürfte für viele betroffenen BMW-Besitzer nur schwer möglich sein. Darüber hinaus stellt sich natürlich die Frage, was mit dem Brandrisiko während der Fahrt bzw. beim Starten des Motors ist und ob ein Auto mit einem bekannten Brand-Risiko überhaupt noch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Wenn die betroffenen Fahrzeughalter Post vom Kraftfahrt-Bundesamt bekommen, müssen sie dem Rückruf folgen. Die Kosten für die Reparatur muss natürlich BMW übernehmen. Doch was passiert bis zum Werkstatt-Termin? Können die betroffenen BMW auch aus Haftungsfragen noch genutzt werden? Müssen sich die Fahrer diesem Risiko aussetzen oder sollten sie das Fahrzeug besser stehenlassen? „Wer mit einem betroffenen BMW zur Arbeit oder zum Einkaufen fährt, muss in der Regel auch in der Nähe von Gebäuden parken, wovon BMW ja abrät“, so Rechtsanwalt Gisevius. Die Nutzungsmöglichkeit ist jedenfalls erheblich eingeschränkt. Daher könnte betroffenen Fahrzeughaltern auch Ansprüche gegen BMW entstanden sein, z.B. auf Übernahme der Kosten für einen Ersatzwagen, bis das Problem behoben ist.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte steht besorgten BMW-Fahrern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und prüft ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/

Automotive, BMW-Rückruf

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kann es zu Streitigkeiten zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber kommen. Auslöser ist häufig, dass der Leasinggeber Nachforderungen stellt, weil das Fahrzeug vermeintlich übermäßig abgenutzt oder beschädigt sei. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 28.10.2025 (Az. 6 U 84/24) wichtige Leitlinien zur Bestimmung des Minderwerts bei Kilometerleasingverträgen entwickelt und deutlich gemacht, dass Leasingnehmer nur für solche Schäden haften, die über übliche Gebrauchsspuren hinausgehen.

Wegen Brandgefahr werden Modelle des  Cupra Born zurückgerufen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, sind Cupra Born aus dem Produktionszeitraum Februar 2022 bis April 2024 von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf wird unter dem Code 93S4 durchgeführt.

Rückruf für über 100.000 Hyundai Kona Elektro unter dem Code 61D004: Grund ist erhöhte Brandgefahr aufgrund eines Softwarefehlers im Batteriemanagementsystem der Hochvolt-Batterie, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 17. März 2026 veröffentlicht hat.

VW muss erneut E-Fahrzeuge wegen Brandgefahr zurückrufen. Ursache sind fehlerhafte Module in der Hochvolt-Batterie. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte, sind der ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und der ID.Buzz Cargo von dem Rückruf betroffen. VW führt den Rückruf unter dem Code 93MI durch.Wie das KBA angibt, können nicht der Spezifikation entsprechende Module in der HV-Batterie zu Reichweitenverlusten und dem Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte führen. Was aber noch schwerer wiegen dürfte, ist, dass es zum Fahrzeugbrand kommen kann. 

Es ist ein wiederkehrendes Szenario: Lkw geraten in Brand und stehen auf der Straße in Flammen. Auch wenn es nicht zu Personenschäden kommt, ist der Sachschaden in der Regel aber enorm. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat reagiert und Ende 2025 einen Rückruf für Modelle des MAN TGX bzw. TGS der Baujahre Oktober 2016 bis Dezember 2019 wegen Brandgefahr angeordnet.