Es ist ein wiederkehrendes Szenario: Lkw geraten in Brand und stehen auf der Straße in Flammen. Auch wenn es nicht zu Personenschäden kommt, ist der Sachschaden in der Regel aber enorm. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat reagiert und Ende 2025 einen Rückruf für Modelle des MAN TGX bzw. TGS der Baujahre Oktober 2016 bis Dezember 2019 wegen Brandgefahr angeordnet.
Die Brandgefahr wird nach Angaben des KBA vornehmlich durch überaltertes oder verunreinigtes Motoröl ausgelöst. Dadurch kann es zum Motorausfall und schließlich zum Brand kommen. Um das zu verhindern, sollen in der Werkstatt die unteren Hauptlagerschalen ausgetauscht werden, um zu verhindern, dass sich Schäden durch das verunreinigte oder überalterte Öl weiter ausbreiten.
Rückruf auch schon 2024
Laut KBA sind von dem Rückruf Lkw der Baureihen D2676LF51-53 und D2676LF63-65 betroffen. Weltweit muss MAN rund 8.000 und deutschlandweit ca. 900 Fahrzeuge in die Werkstatt rufen. Die Rückrufe werden unter den Codes 8982TR, 8984TR und 9007TR durchgeführt.
Schon im Oktober 2024 hatte es einen Rückruf für MAN-Lkw der Baujahre Oktober 2016 bis September 2019 unter dem Code 7979TW bzw. 8062TW gegeben. Betroffen waren hier nicht nur die Lkw-Modelle TGX und TGS, sondern auch die Bus-Modelle Cityliner, Tourliner, Skyliner und Lions Coach. Grund für den Rückruf war auch hier, dass es durch überaltertes oder verunreinigtes Motoröl zum Motorausfall und ggf. zum Brand kommen kann. Maßnahmen waren hier, die beschädigten Teile auszutauschen und die Ölwechselintervalle zu verkürzen. Von diesem Rückruf waren weltweit rund 37.500 Fahrzeuge betroffen, davon knapp 13.700 in Deutschland.
Sicherheit gewährleisten
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Dennoch gingen weiterhin Lkw in Flammen auf. Der NDR hatte bereits im September 2025 über brennende Lkw berichtet. Demnach hat das KBA geprüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit der Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Im Dezember 2025 veröffentlichte die Behörde die weiteren Rückrufe.
„Brennende Lkw sind nicht nur für Fahrer und Beifahrer ein hohes Risiko, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer und natürlich die Einsatzkräfte. Speditionen und Unternehmen können zudem einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Sie können aber auch ihre rechtlichen Möglichkeiten und insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Fazit: Schadenersatzansprüche möglich
Denn grundsätzlich besteht der Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht nachhaltig beseitigt werden, entstehen den Käufern verschiedene rechtliche Ansprüche. Darüber hinaus dürfte ein Lkw, bei dem die Brandgefahr nicht beseitigt werden kann, über kurz oder lang seine Zulassung verlieren.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene MAN-Halter zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und betreut bereits MAN-Eigner in Schadenersatzforderungen.
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