Rückrufservice

Brandgefahr: MAN Rückruf unter Code 8982TR / 8984TR / 9007TR

Es ist ein wiederkehrendes Szenario: Lkw geraten in Brand und stehen auf der Straße in Flammen. Auch wenn es nicht zu Personenschäden kommt, ist der Sachschaden in der Regel aber enorm. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat reagiert und Ende 2025 einen Rückruf für Modelle des MAN TGX bzw. TGS der Baujahre Oktober 2016 bis Dezember 2019 wegen Brandgefahr angeordnet.

Die Brandgefahr wird nach Angaben des KBA vornehmlich durch überaltertes oder verunreinigtes Motoröl ausgelöst. Dadurch kann es zum Motorausfall und schließlich zum Brand kommen. Um das zu verhindern, sollen in der Werkstatt die unteren Hauptlagerschalen ausgetauscht werden, um zu verhindern, dass sich Schäden durch das verunreinigte oder überalterte Öl weiter ausbreiten. 

 

Rückruf auch schon 2024

 

Laut KBA sind von dem Rückruf Lkw der Baureihen D2676LF51-53 und D2676LF63-65 betroffen. Weltweit muss MAN rund 8.000 und deutschlandweit ca. 900 Fahrzeuge in die Werkstatt rufen. Die Rückrufe werden unter den Codes 8982TR, 8984TR und 9007TR durchgeführt.

Schon im Oktober 2024 hatte es einen Rückruf für MAN-Lkw der Baujahre Oktober 2016 bis September 2019 unter dem Code 7979TW bzw. 8062TW gegeben. Betroffen waren hier nicht nur die Lkw-Modelle TGX und TGS, sondern auch die Bus-Modelle Cityliner, Tourliner, Skyliner und Lions Coach. Grund für den Rückruf war auch hier, dass es durch überaltertes oder verunreinigtes Motoröl zum Motorausfall und ggf. zum Brand kommen kann. Maßnahmen waren hier, die beschädigten Teile auszutauschen und die Ölwechselintervalle zu verkürzen. Von diesem Rückruf waren weltweit rund 37.500 Fahrzeuge betroffen, davon knapp 13.700 in Deutschland.

 

Sicherheit gewährleisten

Automotive

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Dennoch gingen weiterhin Lkw in Flammen auf. Der NDR hatte bereits im September 2025 über brennende Lkw berichtet. Demnach hat das KBA geprüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit der Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Im Dezember 2025 veröffentlichte die Behörde die weiteren Rückrufe.

„Brennende Lkw sind nicht nur für Fahrer und Beifahrer ein hohes Risiko, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer und natürlich die Einsatzkräfte. Speditionen und Unternehmen können zudem einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Sie können aber auch ihre rechtlichen Möglichkeiten und insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Fazit: Schadenersatzansprüche möglich

 

Denn grundsätzlich besteht der Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht nachhaltig beseitigt werden, entstehen den Käufern verschiedene rechtliche Ansprüche. Darüber hinaus dürfte ein Lkw, bei dem die Brandgefahr nicht beseitigt werden kann, über kurz oder lang seine Zulassung verlieren.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene MAN-Halter zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und betreut bereits MAN-Eigner in Schadenersatzforderungen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/man-tgx-motorschaden/

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Der Rückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid unter dem Code 25SC4 hat sich ausgeweitet. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in seiner Rückruf-Datenbank veröffentlicht hat, sind jetzt Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis März 2026 von dem Rückruf betroffen. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand und zum Antriebsverlust kommen kann.

Rückruf für den Jaguar I-Pace wegen Brandgefahr: Durch einen Kurzschluss kann es zu einem Brand in der Hochvoltbatterie kommen. Jaguar ruft deshalb rund 29.000 Elektro-SUVs der Baujahre 2019 bis 2021 zurück, berichtet das Fachportal Kfz-Betrieb.Demnach sind in Deutschland rund 1.350 Jaguar I-Pace von dem Rückruf betroffen, der unter dem internen Aktionscode H570 durchgeführt wird. HV-Batterie nur bis zu 90 Prozent laden 

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Diskussionen und die elektrischen Türgriffe von Tesla sind nicht neu. Nach einem tödlichen Unfall im nordrhein-westfälischen Schwerte im September 2025 nehmen sie weiter Fahrt auf. Dabei steigt der Druck auf den Autobauer und die Zulassungsbehörden.Schick sind sie, die elektrisch versenkbaren Türgriffe beim Tesla S. Sie können im Ernstfall aber auch lebensgefährlich sein, wenn sich z.B. nach einem Unfall oder Fahrzeugbrand die Türen nicht öffnen lassen und das Auto so zur Todesfalle für die Insassen werden kann. 

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.