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Brandgefahr: Rückruf für Audi A6, A7, Q5 - Code 93AD

Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.

Weltweit sind nach Angaben des KBA rund 53.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, in Deutschland werden ca. 17.000 Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen. Dort soll die Software der Hochvolt-Batterie ein Update erhalten. Dadurch soll die Eigendiagnosefähigkeit der Batterie verbessert werden. So sollen nach der Maßnahme definierte Messwerte kontinuierlich analysiert werden und bei Auffälligkeiten direkt mit der Warnmeldung „Bordnetz: Störung! Bitte Service aufsuchen“ angezeigt werden. Tritt eine Störung auf, soll die Ladekapazität der HV-Batterie automatisch reduziert werden. Der Rückruf wird vom KBA überwacht.

Bis das Software-Update durchgeführt ist, soll die HV-Batterie offenbar nicht geladen werden.

 

Weitere Rückrufe unter Code 93AB und 93QQ

 

Schon Anfang des Jahres gab es einen ähnlichen Rückruf unter dem Code 93AB für Plug-in-Modelle des Audi A6, A7 und Q5 der Baujahre 2021 bis 2023 wegen Brandgefahr bei der HV-Batterie. Auch hier soll ein Software-Update die Diagnosefähigkeit verbessern.

Kürzlich gab es zudem unter dem Code 93QQ einen Rückruf für Plug-in-Hybride (PHEV) des Audi Q7, Q8 und A8 aus dem Produktionszeitraum August 2019 und Juli 2024. Auch dieser Rückruf erfolgte wegen Brandgefahr der HV-Batterie beim Laden. Abhilfe soll auch hier ein Software-Update schaffen.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Anspruch auf mangelfreies Fahrzeug

 

„Trotz der Brandgefahr soll die HV-Batterie offenbar nicht ausgetauscht werden. Ob ein Software-Update ausreicht, um das Risiko nachhaltig zu beseitigen, ist fraglich. Bei vielen betroffenen Audi-Fahrern dürfte ein mulmiges Gefühl beim Laden der Batterie bleiben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Grundsätzlich haben die Fahrzeug-Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. „Kann der Mangel nicht dauerhaft beseitigt werden, können die Käufer ggf. Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen. Ebenso können Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

 

Eingeschränkte Nutzung

 

Können die betroffenen Audi-Fahrer ihren Plug-in-Hybrid nicht oder nur eingeschränkt aufladen, dürfte ebenfalls ein Mangel vorliegen. „Das Fahrzeug kann dann nicht vertragsgemäß genutzt werden und es entstehen höhere Kosten. Zumal viele Halter Wallboxen installiert und/oder Solaranlagen aufs Dach montiert haben, um ihren Plug-in-Hybrid möglichst wirtschaftlich fahren zu können. Auch aus dieser eingeschränkten Nutzung können rechtliche Ansprüche entstehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.