Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.
Weltweit sind nach Angaben des KBA rund 53.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, in Deutschland werden ca. 17.000 Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen. Dort soll die Software der Hochvolt-Batterie ein Update erhalten. Dadurch soll die Eigendiagnosefähigkeit der Batterie verbessert werden. So sollen nach der Maßnahme definierte Messwerte kontinuierlich analysiert werden und bei Auffälligkeiten direkt mit der Warnmeldung „Bordnetz: Störung! Bitte Service aufsuchen“ angezeigt werden. Tritt eine Störung auf, soll die Ladekapazität der HV-Batterie automatisch reduziert werden. Der Rückruf wird vom KBA überwacht.
Bis das Software-Update durchgeführt ist, soll die HV-Batterie offenbar nicht geladen werden.
Weitere Rückrufe unter Code 93AB und 93QQ
Schon Anfang des Jahres gab es einen ähnlichen Rückruf unter dem Code 93AB für Plug-in-Modelle des Audi A6, A7 und Q5 der Baujahre 2021 bis 2023 wegen Brandgefahr bei der HV-Batterie. Auch hier soll ein Software-Update die Diagnosefähigkeit verbessern.
Kürzlich gab es zudem unter dem Code 93QQ einen Rückruf für Plug-in-Hybride (PHEV) des Audi Q7, Q8 und A8 aus dem Produktionszeitraum August 2019 und Juli 2024. Auch dieser Rückruf erfolgte wegen Brandgefahr der HV-Batterie beim Laden. Abhilfe soll auch hier ein Software-Update schaffen.
Automotive, E-Autos/Batterieschaden
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Anspruch auf mangelfreies Fahrzeug
„Trotz der Brandgefahr soll die HV-Batterie offenbar nicht ausgetauscht werden. Ob ein Software-Update ausreicht, um das Risiko nachhaltig zu beseitigen, ist fraglich. Bei vielen betroffenen Audi-Fahrern dürfte ein mulmiges Gefühl beim Laden der Batterie bleiben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Grundsätzlich haben die Fahrzeug-Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. „Kann der Mangel nicht dauerhaft beseitigt werden, können die Käufer ggf. Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen. Ebenso können Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Eingeschränkte Nutzung
Können die betroffenen Audi-Fahrer ihren Plug-in-Hybrid nicht oder nur eingeschränkt aufladen, dürfte ebenfalls ein Mangel vorliegen. „Das Fahrzeug kann dann nicht vertragsgemäß genutzt werden und es entstehen höhere Kosten. Zumal viele Halter Wallboxen installiert und/oder Solaranlagen aufs Dach montiert haben, um ihren Plug-in-Hybrid möglichst wirtschaftlich fahren zu können. Auch aus dieser eingeschränkten Nutzung können rechtliche Ansprüche entstehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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