Rückrufservice

Brandgefahr - Rückruf für Audi e-tron

Audi muss Modelle des Audi e-tron wegen Brandgefahr in die Werkstatt rufen. Der Rückruf findet unter dem Aktionscode 931A statt und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht. Nach Angaben der Behörde kann ein Zelldefekt in der Hochvoltbatterie einen Kurzschluss und in der Folge einen Brand auslösen.

Vor kurzem wurde bekannt, dass es beim Porsche Tycan und beim Audi e-tron erneut zu Problemen mit der Hochvoltbatterie und einer daraus resultierenden Brandgefahr gekommen ist, so dass tausende Fahrzeuge in die Werkstatt müssen. Wie das KBA nun veröffentlichte, sind bei Audi Modelle des Audi e-tron GT sowie des RS e-tron GT der Baujahre 2020 bis 2024 von dem Rückruf betroffen.

Es ist nicht der erste Rückruf wegen dieses Problems beim Audi e-tron. Unter dem Code 93VN veröffentlichte das KBA am 17. Mai 2024 einen Rückruf für Modelle des e-tron GT und RS e-tron GT der Baujahre 2020 bis 2024 wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie. Keine zwei Wochen später folgte am 29. Mai 2024 ein Rückruf für Modelle der Baujahre 2020 bis 2023 unter dem Code 93VM.

Das Risiko der Brandgefahr ist nicht zu unterschätzen. „Dieses Risiko müssen betroffene Audi-Käufer nicht einfach hinnehmen. Sie haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Welche Maßnahmen in der Werkstatt ergriffen werden, ist derzeit noch nicht klar. Nach Ansicht von Rechtanwalt Gisevius kann aber nur der Austausch der Hochvoltbatterie der Gefahr des Fahrzeugbrands wirksam begegnen. „Soll aber ggf. nur ein Warnsystem installiert werden, dass auf den Defekt hinweist und erst dann die Batterie erneuert werden, dürfte diese Maßnahme nicht ausreichen. Ein solch gefährlicher Mangel muss meines Erachtens umgehend beseitigt werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Audi-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Wegen Brandgefahr gibt es unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 einen Rückruf für Modelle des Audi e-tron der Baujahre 2018 bis 2022. Anlass für den Rückruf sind Probleme mit der Hochvolt-Batterie.

Audi-Fahrer sollten auf erhöhten Ölverbrauch oder blauen Rauch aus dem Auspuff achten – das können Vorboten für einen kapitalen Motorschaden sein. Ursächlich dafür sind häufig die Ölabstreifringe oder Kolbenringe. Besonders ältere Audi-Modelle mit 1,8- oder 2,0-Liter TFSI-Motoren der Baujahre 2008 bis 2015 können von dem Problem des übermäßigen Ölverbrauchs und einem folgenden Motorschaden betroffen sein.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.