Audi muss Modelle des Audi e-tron wegen Brandgefahr in die Werkstatt rufen. Der Rückruf findet unter dem Aktionscode 931A statt und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht. Nach Angaben der Behörde kann ein Zelldefekt in der Hochvoltbatterie einen Kurzschluss und in der Folge einen Brand auslösen.
Vor kurzem wurde bekannt, dass es beim Porsche Tycan und beim Audi e-tron erneut zu Problemen mit der Hochvoltbatterie und einer daraus resultierenden Brandgefahr gekommen ist, so dass tausende Fahrzeuge in die Werkstatt müssen. Wie das KBA nun veröffentlichte, sind bei Audi Modelle des Audi e-tron GT sowie des RS e-tron GT der Baujahre 2020 bis 2024 von dem Rückruf betroffen.
Es ist nicht der erste Rückruf wegen dieses Problems beim Audi e-tron. Unter dem Code 93VN veröffentlichte das KBA am 17. Mai 2024 einen Rückruf für Modelle des e-tron GT und RS e-tron GT der Baujahre 2020 bis 2024 wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie. Keine zwei Wochen später folgte am 29. Mai 2024 ein Rückruf für Modelle der Baujahre 2020 bis 2023 unter dem Code 93VM.
Das Risiko der Brandgefahr ist nicht zu unterschätzen. „Dieses Risiko müssen betroffene Audi-Käufer nicht einfach hinnehmen. Sie haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Welche Maßnahmen in der Werkstatt ergriffen werden, ist derzeit noch nicht klar. Nach Ansicht von Rechtanwalt Gisevius kann aber nur der Austausch der Hochvoltbatterie der Gefahr des Fahrzeugbrands wirksam begegnen. „Soll aber ggf. nur ein Warnsystem installiert werden, dass auf den Defekt hinweist und erst dann die Batterie erneuert werden, dürfte diese Maßnahme nicht ausreichen. Ein solch gefährlicher Mangel muss meines Erachtens umgehend beseitigt werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Audi-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e
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