Rückrufservice

Brandgefahr - Rückruf für Audi e-tron

Audi muss Modelle des Audi e-tron wegen Brandgefahr in die Werkstatt rufen. Der Rückruf findet unter dem Aktionscode 931A statt und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht. Nach Angaben der Behörde kann ein Zelldefekt in der Hochvoltbatterie einen Kurzschluss und in der Folge einen Brand auslösen.

Vor kurzem wurde bekannt, dass es beim Porsche Tycan und beim Audi e-tron erneut zu Problemen mit der Hochvoltbatterie und einer daraus resultierenden Brandgefahr gekommen ist, so dass tausende Fahrzeuge in die Werkstatt müssen. Wie das KBA nun veröffentlichte, sind bei Audi Modelle des Audi e-tron GT sowie des RS e-tron GT der Baujahre 2020 bis 2024 von dem Rückruf betroffen.

Es ist nicht der erste Rückruf wegen dieses Problems beim Audi e-tron. Unter dem Code 93VN veröffentlichte das KBA am 17. Mai 2024 einen Rückruf für Modelle des e-tron GT und RS e-tron GT der Baujahre 2020 bis 2024 wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie. Keine zwei Wochen später folgte am 29. Mai 2024 ein Rückruf für Modelle der Baujahre 2020 bis 2023 unter dem Code 93VM.

Das Risiko der Brandgefahr ist nicht zu unterschätzen. „Dieses Risiko müssen betroffene Audi-Käufer nicht einfach hinnehmen. Sie haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Welche Maßnahmen in der Werkstatt ergriffen werden, ist derzeit noch nicht klar. Nach Ansicht von Rechtanwalt Gisevius kann aber nur der Austausch der Hochvoltbatterie der Gefahr des Fahrzeugbrands wirksam begegnen. „Soll aber ggf. nur ein Warnsystem installiert werden, dass auf den Defekt hinweist und erst dann die Batterie erneuert werden, dürfte diese Maßnahme nicht ausreichen. Ein solch gefährlicher Mangel muss meines Erachtens umgehend beseitigt werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Audi-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Das Landgericht Offenburg hat Schadenersatzansprüche einer Leasinggesellschaft wegen Verzug bei der Annahme des Fahrzeugs mit Urteil vom 22. August 2024 zurückgewiesen (Az.: 3 O 142/24).

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.