Wegen Brandgefahr gibt es einen weiteren Rückruf für den Porsche Taycan. Betroffen von dem Rückruf sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 28. Oktober 2024 Modelle der Baujahre 2019 bis 2023. Der Rückruf läuft unter dem Code ARB5.
Beim elektrischen Porsche Taycan gibt es wieder Probleme mit der Hochvoltbatterie. Durch einen Zelldefekt kann es daher zu einen Kurzschluss und in der Folge zu einem Brand kommen. Der aktuelle Rückruf reiht sich hier ein.
Zuvor hatte es schon im Januar und April 2024 insgesamt drei Rückrufe für den Porsche Taycan wegen des gleichen Problems gegeben: Aufgrund eines Zelldefekts in der Hochvoltbatterie kann es zu einem Kurzschluss kommen, so dass Brandgefahr besteht. Betroffen sind Modelle des Taycan der Baujahre 2018 bis 2024. Die Rückrufe laufen unter den Codes APB5, ARA4 und ARA5. Knapp 2.000 Fahrzeuge sollen in Deutschland betroffen sein, berichtet die Bild online.
Weltweit muss Porsche wegen der Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie wohl zehntausende Fahrzeuge zurückrufen. Allein in den USA sollen rund 27.000 Taycans von dem Rückruf betroffen sein. Konkrete Mängel seien zwar noch nicht aufgetreten, dennoch sollten Fahrzeuge ohne online verfügbare Fehleranalyseprotokolle in die Werkstatt gebracht werden, empfiehlt Porsche. Allerdings sollen hier nicht die möglicherweise fehlerhaften Zellmodule der Hochvoltbatterie ausgetauscht, sondern eine Software installiert werden, die den Fahrer bei Problemen der Batterie warnen soll, berichtet bild.de unter Berufung auf einen Porsche-Sprecher. Zur Sicherheit sollten betroffene Porsche-Fahrer bis zum Werkstattbesuch die Batterie nur noch bis 80 Prozent aufladen.
Trotz der Brandgefahr sollen die potenziell schadhaften Zellmodule erst ausgetauscht werden, wenn die entsprechende Warnmeldung angezeigt wird. „Ein hohes Risiko“, meint Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Man stelle sich nur vor, ein Fahrzeug beginnt zu brennen und Menschen werden verletzt.“
Doch wie es aussieht, wird die Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie noch eine Weile mitfahren. Betroffene Porsche-Kunden müssen das jedoch nicht einfach hinnehmen. „Wenn die Fahrzeuge einen Mangel aufweisen, haben die Kunden einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. Ist das nicht der Fall, können betroffene Käufer ihre rechtlichen Ansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Porsche-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e
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