Pleuelabriss wegen Lagerschaden
Onlinemeldungen und lokale Zeitungen berichten aktuell vermehrt über brennende MAN-LKW. Der Hersteller selbst reagiert mit einem Rückruf der betroffenen LKW. 120.000 LKW wurden ausgeliefert, bis heute sind 170 Brände dokumentiert, 18 allein in diesem Jahr. Auch der Brand im Hamburger Elbtunnel ist wohl auf einen Motorschaden zurückzuführen.
Der D26 Motor mit 460 PS aus der TGX-Baureihe der Jahre 2017 bis 2019 scheint dabei besonders oft in Flammen aufzugehen. Erste Recherchen haben ergeben, dass nach einem kapitalen Motorschaden ausfließendes Öl auf heiße Motorteile trifft und sich dann entzündet.
Als Motorschaden scheint ein Pleuelabriss vorzuliegen, die Folgen lösen dann den Brand aus. Unklar ist aktuell, ob der Schaden verhindert werden kann, oder ob ein Pleuelabriss so oder so irgendwann eintritt und unter Umständen einen Brand auslöst. MAN selbst spricht von Problemen mit der Ölqualität, ohne auf konkrete Schadensszenarien einzugehen.
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MAN schiebt Schuld den LKW-Besitzern zu
Rechtsanwalt Gisevius: „Ob letzten Endes ein nicht eingehaltener Service-Intervall oder ein Konstruktionsfehler für den Schadenseintritt verantwortlich ist, kann nur durch ein abschließendes Motor-Gutachten geklärt werden, bis dahin bleibt die Schuldfrage offen!“
Betroffene LKW-Besitzer sollten in jedem Fall vor der Verschrottung eines ausgebrannten Fahrzeugs Sorge tragen, dass der Motor für eine unter Umständen anstehenden Begutachtung zur Verfügung steht. In jedem Fall sollte der Schaden im außergerichtlichen Verfahren dem Hersteller gemeldet und eine Übernahme der Kosten gefordert werden. Da dies erfahrungsgemäß selten positiv beantwortet wird, sollte eine Klage ins Auge gefasst werden.
Warum Brüllmann?
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Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.
Bereits während des Studiums erlangte Herr Gisevius durch die Wahl des Schwerpunktes Wirtschaftsrecht, Kenntnisse auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, europäischen und deutschen Kartellrechts sowie auf dem Gebiet des Bankrechts.
Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Gisevius im Landgerichtsbezirk Stuttgart und beendete dieses erfolgreich. Aufgrund seiner fachlichen Kompetenz arbeitete Herr Gisevius als Korrekturassistent an der Eberhard Karls Universität während des Referendariats.
Die Zivilstation im Referendariat leistete Herr Gisevius am Landgericht Stuttgart an einer Kammer für Bank- und Kapitalmarktrecht ab. Frederick Gisevius hat einen Schwerpunkt auf die juristische Betreuung von VW- T5- und T6-Besitzern gelegt.
Sekretariat: Frau Kalaitsidou
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