Rückrufservice

Bußgeld gegen DWS wegen Greenwashing

Der DWS wird Greenwashing vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat deshalb nun nach dreijähriger Ermittlungszeit eine Geldbuße in Höhe von 25 Millionen Euro gegen die Fondstocher der Deutschen Bank verhängt. Die DWS hat das Bußgeld akzeptiert, wie sie am 2. April 2025 mitteilte.

Der DWS wird vorgeworfen, dass sie Greenwashing bei Finanzprodukten betrieben hat. Das heißt, sie hat Kapitalanlagen als nachhaltiger beworben als sie tatsächlich sind. Die ESG-Angaben sollen geschönt worden sein. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung). Die Staatsanwaltschaft nahm deshalb schon 2022 Ermittlungen gegen die Fondsgesellschaft auf, in deren Verlauf es im Mai 2022 und Februar 2024 zu zwei großen Razzien in den Geschäftsräumen der DWS gekommen ist.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ist offenbar zu dem Schluss gekommen, dass die DWS  Finanzprodukte zu offensiv als ESG-konform beworben hat, wie das Handelsblatt am 2. April 2025 online berichtete.

Eine ehemalige Nachhaltigkeitschefin der DWS hatte den Stein ins Rollen gebracht. Sie hatte behauptet, dass die DWS Kapitalanlagen als nachhaltiger dargestellt habe, als sie tatsächlich sind. Ähnlich sieht das wohl auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt und hat ein millionenschweres Bußgeld verhängt. In den USA ist schon 2023 ein Bußgeld in Höhe von 19 Millionen Dollar wegen des Greenwashing-Verdachts gegen die DWS verhängt worden.

In Deutschland sind die Untersuchungen gegen die DWS nun abgeschlossen. Betroffene Anleger müssen die Greenwashing-Vorwürfe hingegen noch nicht zu den Akten legen. „Ebenso wie Rendite sind auch Ökologie, Nachhaltigkeit oder soziale Verantwortung für viele Anleger wichtige Kriterien bei der Auswahl ihrer Geldanlage. Durch geschönte ESG-Angaben können die Anleger sich für eine Kapitalanlage entschieden haben, in die sie ansonsten nicht investiert hätten. Dadurch können ihnen Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.